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StartDigitalesVolldampf! Kabinett beschließt OZG 2.0

Volldampf! Kabinett beschließt OZG 2.0

Das Kabinett hat einen Entwurf für das Onlinezugangsgesetz-Änderungsgesetz (OZGÄndG) beschlossen. Was lange wärt, wird endlich gut? Vom Nationalen Normenkontrollrat (NKR) gab es auch Lob. Andere Verbände üben dagegen Kritik. Der Entwurf gehe immer noch nicht weit genug.

Viele Neuerungen des Referentenentwurfs bleiben erhalten. Insbesondere bleibt die Umsetzungsfrist gestrichen. Hiergegen hatte der NKR sich wiederholt ausgesprochen. Weiterhin will der Bund die Basisleistungen zur Verfügung stellen. Dazu zählen die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Behörden, ein Bürger-Postfach und ein Verwaltungsportal.

Neu ist, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sich verpflichtet, Standards und Schnittstellen digital an einer zentralen Stelle zu veröffentlichen. Obwohl das OZG 2.0 eher wenige Standards definiert, kommt der Bund hiermit den Kritikerinnen und Kritikern entgegen, die mehr Standardisierung angemahnt hatten.

Digital per Rechtsverordnung

Zusätzlich gibt sich der Bund ein neues Mittel zur Standardisierung. Wenn es um die Umsetzung von EU-Rechtsakten oder Bundesgesetzen geht, soll das zuständige Bundesministerium gemeinsam mit dem BMI die Standards festlegen. Und zwar per Rechtsverordnung und ohne Zustimmung des Bundesrates. Dies gilt insbesondere für die Single-Digital-Gateway-Verordnung der EU.

Die Bürgerinnen und Bürger bekommen die Möglichkeit per Generalklausel der Weiternutzung ihrer Daten zu erlauben. So sollen Behörden Bürgerdaten mit Einverständnis der Antragstellenden von anderen Behörden abrufen können. Um diesen Once-only-Gedanken zu realisieren, weist das BMI auf die Registermodernisierung hin. Das Innenministerium habe dazu eine Organisationseinheit gegründet. Jetzt müsse nur noch der IT-Planungsrat eine Projektleitung einsetzen.

Auch sich selbst gibt der Bund Hausaufgaben auf. Innerhalb von fünf Jahren, nachdem das OZG 2.0 in Kraft tritt, will er alle seine eigenen Leistungen Ende-zu-Ende-digitalisieren. Nach Ablauf dieser Frist evaluiert das BMI das Ergebnis und legt es dem Bundestag vor. Alle anderen Leistungen der OZG-Umsetzung will das BMI alle drei Jahre evaluieren.

Allenfalls OZG 1.1

„Gegenüber den ersten Versionen hat der vorliegende Gesetzentwurf an Substanz zugelegt“, lobt NKR-Vorsitzender Lutz Goebel. Ausdrücklich bezieht er sich dabei auf die Festlegung einzelner Fristen und die zentrale Veröffentlichung von Standards. Nicht zufrieden ist er damit, dass der Gesetzgeber die Länder nicht zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung verpflichtet. Allerdings freut ihn ein anderer Punkt: Unternehmen sollen fünf Jahre nach Anlauf des OZG 2.0 zu Digital-Only verpflichtet werden.

Dies kritisiert wiederum der Präsident des Digitalverbandes Bitkom, Achim Berg: „Nur wenn die Verwaltung durchgängig digital arbeitet, kann die geplante Digital-only-Regelung für Verwaltungsleistungen für Unternehmen auch erfolgreich sein.“ Er findet, der Bund solle sich nicht ganze fünf Jahre Zeit lassen, um die eigenen Prozesse zu digitalisieren. „Der vorliegende Gesetzentwurf ist kein OZG 2.0, sondern allenfalls ein OZG 1.1“, resümiert Berg.

Nicht nur der Bitkom und der NKR, auch der Bund scheint ungeduldig. So hat das BMI zusätzlich zum OZG 2.0-Entwurf ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Darin schreibt das BMI, dass es gerne ein zentrales Budget beim IT-Planungsrat zur Verfügung stellen würde. Das Budget solle für die Umsetzung des Einer-für-Alle-Prinzips dienen. „Die dazu noch zu klärenden Punkte werden der Ministerpräsidentenkonferenz im Juni vorgelegt“, heißt es im Papier.

4 Kommentare

  1. Merkwürdige Sätze / Typos im überschaubaren Artikel:
    – „Zusätzlich gibt sich der Bund ein neues Mittel zur Standardisierung. Wenn es um die Umsetzung der Single-Digital-Gateway-Verordnung der EU oder anderer EU-Rechtsakte oder Bundesgesetze geht, soll das zuständige Bundesministerium gemeinsam mit dem BMI die Standards fest.“

    – Doppeltes im Satz: „Ausdrücklich bezieht er sich dabei auf die zentrale Veröffentlichung von Standards, die einzelnen Fristen und die zentrale Veröffentlichung der Standards. “

    – „Das Budget solle für die Umsetzung des Einfer-für-Alle-Prinzips dienen.“

  2. Und noch ein Typo, recht prominent. Fiel das nicht auf?
    „Das Budget solle für die Umsetzung des Einfer-für-Alle-Prinzips dienen.“

  3. Zwei merkwürdige Sätze im überschaubaren Artikel:
    – „Wenn es um die Umsetzung der Single-Digital-Gateway-Verordnung der EU oder anderer EU-Rechtsakte oder Bundesgesetze geht, soll das zuständige Bundesministerium gemeinsam mit dem BMI die Standards fest. “

    – „Ausdrücklich bezieht er sich dabei auf die zentrale Veröffentlichung von Standards, die einzelnen Fristen und die zentrale Veröffentlichung der Standards.“

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