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StartDigitalesEU hat Data Act beschlossen

EU hat Data Act beschlossen

Sie haben sich geeinigt. Das EU-Parlament und der Rat haben gemeinsam den Kommissionsvorschlag für den Data Act angenommen.

Der Data Act reguliert das Teilen von Daten, die bei Internet of Things-Geräten (IoT) entstehen. Das Ziel der Kommission war es zwei Interessen zu vereinen: Einerseits sollten Wissenschaft und Unternehmen leichteren Zugang zu Daten haben. Davon erhofft sich die EU neue Geschäftsmodelle und Innovationen. Andererseits sollen Verbrauchende leichter bestimmen können, wer auf ihre Daten zugreift.

„Der Data Act regelt nun europaweit klar, wer die Daten von Haushaltsgeräten und Maschinen nutzen kann und wird somit zum Game-Changer für den Standort Europa“, betonte der digitalpolitische Sprecher der FDP im Bundestag. Maximilian Funke-Kaiser sprach von entfesselten Wertschöpfungspotenzialen. Erstmals schaffe die EU einen rechtssicheren Datenbinnenmarkt. Er hob hervor, dass Geschäftsgeheimnisse dabei geschützt blieben. Im Vorfeld hatten sich Industrieverbände nämlich darüber empört, dass die Datenteilungspflichten zu weitgehend seien. Sie zwängen Unternehmen, ihre Geschäftsgeheimnisse offenzulegen.

Geschäftsgeheimnisse und Verbraucher schützen

Laut Franziska Hoppermann (CDU, MdB) ist das gelungen. „Die Einigung beim Trilog auf europäischer Ebene hat besonders wichtige Verbesserungen zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen gebracht“, unterstrich die Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion für Datenpolitik im Digitalausschuss. „Beim Data Act steht der Schutz des Eigentums und der Integrität der Daten im Vordergrund.“ Unternehmen würden dadurch ermutigt, ihre nicht-personenbezogenen Daten sicher zu teilen. Zugleich schaffe er Anreize für innovative Geschäftsmodelle.

Der Data Act schließe eine Regelungslücke, betont Tobias R. Bacherle (MdB). Er ist Obmann der Grünen im Digitalausschuss. Vor dem Data Act habe beim Datenteilen das Recht des Stärkeren gegolten. Das EU-Gesetz schütze die Nutzerinnen und Nutzer. „Für uns war entscheidend, dass Nutzerinnen und Nutzer Klarheit und Kontrolle über die Nutzung ihrer erzeugten Daten haben“, berichtet Bacherle. Gut sei, dass der Data Act zwischen personenbezogen und nicht-personenbezogen Daten unterscheide. Außerdem stärke er den Verbraucherschutz und dadurch die Kontrolle im digitalen Raum.

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