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StartSicherheitReform in zwei Schritten

Reform in zwei Schritten

Das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Berlin ist reformbedürftig. Das ist seit Jahren politischer Konsens. Nun steht eine Reform an. Diese soll in zwei Teilen erfolgen.

Das sogenannte kleine Paket soll bereits im September auf den Weg gebracht werden. Darin soll u. a. der Einsatz von Bodycams auch in geschlossenen Räumen geregelt werden. Zudem ist nach Informationen des Behörden Spiegel vorgesehen, die Ermächtigungsgrundlage für die Nutzung der Kameras zu entfristen, sowie den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten weiter zu regeln. Hier ist allgemein die Frage, ob die Geräte als Waffe oder als Hilfsmittel körperlicher Gewalt eingestuft werden. Aus diesem Grunde muss auch das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs reformiert werden. Angepasst werden soll darüber hinaus im kleinen Paket die Dauer des Präventivgewahrsams. Dieser soll künftig länger möglich sein.

Das zweite, das sogenannte große Paket, soll bis Jahresende auf den Weg gebracht werden. Hier geht es insbesondere darum, Datenübermittlungsbefugnisse auf den Stand der Zeit zu bringen und sie konform zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auszugestalten. Ob das Thema „Ausweitung der Videobeobachtung“ in das kleine oder das große Paket aufgenommen wird, ist noch unklar. Beide Pakete müssen dann auch noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

Finalen Rettungsschuss rechtssicher machen

Im Sofortprogramm des Berliner Senats ist des Weiteren eine rechtssichere Regelung des finalen Rettungsschusses vorgesehen. Dies ist in vielen anderen Bundesländern bereits der Fall. Der Koalitionsvertrag sieht außerdem die Einrichtung von Messerverbotszonen an kriminalitätsbelasteten Orten und eine Evaluierung des Versammlungsfreiheitsgesetzes bis Mitte kommenden Jahres vor. Zudem sind eine Verstärkung der Vermögensabschöpfung sowie die Prüfung des Einsatzes der Instrumente Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung im Falle terroristischer oder anderer schwerster Straftaten vereinbart.

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