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StartSicherheitBeitritt Deutschlands auf den Weg gebracht

Beitritt Deutschlands auf den Weg gebracht

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf über den Beitritt Deutschlands zum Maritimen Analyse- und Operationszentrum Suchtstoffe verabschiedet Das Zentrum mit Sitz in Lissabon ist eine Einrichtung der Strafverfolgungsbehörden der Europäischen Union sowie weiterer Partner. Ziel ist es, gegen Drogenhandel auf dem See- und Luftweg vorzugehen.

Mitglieder sind bislang Frankreich, Irland, Italien, Spanien, die Niederlande, Portugal und das Vereinigte Königreich. Das Maritime Analyse- und Operationszentrum konnte allein im Jahr 2021 Drogentransporte mit einem Marktwert von 3,9 Milliarden Euro verhindern. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte: „Mit dem Beitritt zum Maritimen Analyse- und Operationszentrum Suchtstoffe setzen wir eine wichtige Maßnahme aus unserer Strategie zur Bekämpfung der schweren und Organisierten Kriminalität (OK) um. Wir schmieden zielgerichtet internationale Allianzen, um OK zu bekämpfen und den internationalen Drogenschmuggel zu unterbinden.“ Die Mitgliedschaft im Maritimen Analyse- und Operationszentrum sei dafür ein wichtiger Schritt. So könnten Ermittlungen noch enger koordiniert werden. Außerdem seien noch gezieltere Zugriffe möglich, so Faeser.

Gemeinsam wollen wir auch dafür sorgen, dass Hochseehäfen wie Antwerpen, Rotterdam und Hamburg keine Einfallstore für hunderte Tonnen Rauschgift in die EU sind. Diese Drogen zerstören Menschen und bescheren kriminellen Händlern riesige Gewinne. Den skrupellosen Tätern wollen wir gemeinsam das Handwerk legen.“

Durch den Beitritt Deutschlands zum Maritimen Analyse- und Operationszentrum Suchtstoffe können in der Zukunft auch deutsche Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte des Bundeskriminalamtes (BKA) in diesem Format Informationen zu verdächtigen Rauschgiftlieferungen, insbesondere auf dem Seeweg, mit internationalen Partnern austauschen und analysieren. Das Zentrum koordiniert bei den gemeinsamen Operationen zur Drogenbekämpfung in der Regel die Bereitstellung und den Einsatz von Schiffen und Flugzeugen. Der ermittlungsführende Staat entscheidet jeweils selbst, ob ein Zugriff erfolgen soll und wie die operativen Maßnahmen konkret ablaufen. Dem Kabinettbeschluss schließt sich das reguläre parlamentarische Verfahren an. Der formale Beitritt soll dann Anfang 2024 erfolgen.

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