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StartSicherheitÜbermittlungsregelungen werden angepasst

Übermittlungsregelungen werden angepasst

Die Bundesregierung hat den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes beschlossen, mit dem die Übermittlungsregelungen im Bundesverfassungsschutzgesetz und im Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst an die aktuellen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden. Außerdem wird eine spezielle Rechtsgrundlage für Maßnahmen zum Eigenschutz geschaffen.

Dadurch kann sich der Verfassungsschutz speziell vor gegnerischen Nachrichtendiensten und „Innentäterinnen“ und „Innentätern“ schützen. Kern der geplanten Neuregelungen, die noch vom Deutschen Bundestag beschlossen werden müssen, ist die Regelung von Übermittlungen an Polizeien und andere Gefahrenabwehrbehörden sowie für Zwecke der Strafverfolgung. Speziell geregelt werden aber auch Übermittlungen, die belastende Verwaltungsakte oder vergleichbare Folgen nach sich ziehen können sowie Auslandsübermittlungen.

Übermittlungszweck muss dabei nach dem Gesetzentwurf immer der Schutz herausragender öffentlicher Interessen sein. Für die Übermittlungsschwelle gilt die Verhältnismäßigkeitsverknüpfung. Grundsätzlich sind Übermittlungen an Polizeien und andere Gefahrenabwehrbehörden danach künftig nur bei Vorliegen einer bereits konkretisierten Gefahr zulässig. Für die Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden gilt nach dem Gesetzentwurf eine Beschränkung auf Delikte, die entweder aufgrund ihres besonders hohen Strafrahmens oder aufgrund einer Zusammenschau des hohen Strafrahmens und ihrer besonderen Ausrichtung als besonders schwer zu gewichten sind. Bundesinnenministerin Faeser erklärte in diesem Zusammenhang: „Die Aufklärung von Extremismus, Terrorismus und geheimdienstlichen Aktivitäten fremder Mächte durch den Verfassungsschutz ist unverzichtbar für den Schutz unserer Demokratie und der Menschen in Deutschland. Für diesen Schutz unseres Staates und unserer Bevölkerung ist die effektive Zusammenarbeit unserer Sicherheitsbehörden essenziell. Hier kommt es besonders auf einen engen Informationsaustausch an. Daher ist es wichtig, dass wir mit dem Gesetzentwurf rasch die Rechtsgrundlagen an die aktuelle Verfassungsrechtsprechung anpassen.“

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