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StartSicherheitReduzierung ein „Trugschluss“

Reduzierung ein „Trugschluss“

Als Trugschluss bezeichnet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Forderung der CDU-Innenminister aus Hessen, Brandenburg und Sachsen, mit stationären Grenzkontrollen die Zahl aufzunehmender Flüchtlinge reduzieren zu können. Hinter der Forderung stecke ein politisches Wahlkampffeuerwerk, betonte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Sven Hüber.

Daten aus Bayern bewiesen, dass die Zahl der aufzunehmenden und zu prüfenden Flüchtenden nicht mit Grenzkontrollen zu mindern seien. Viel erfolgversprechender als ein solches Politplacebo seien intensivierte Anstrengungen zur Aufdeckung und Zerschlagung von Schleuserstrukturen. Idealerweise müsse dies auf internationaler Ebene koordiniert werden und in Kooperation mit anderen Ländern erfolgen, führte Hüber aus. Zugleich sei es sinnvoll, die sogenannte Schleierfahndung im Grenzraum engmaschiger zu gestalten.

In der politischen Debatte, kritisierte Hüber, fehle es häufig an der nötigen Trennschärfe und Begriffsklarheit. So sage die Zahl der Zurückweisungen nichts über die Flüchtlingsaufnahme aus. Entscheidend sei, ob die Flüchtenden ein Schutzersuchen auf Asyl bei der Bundespolizei stellten. Die nach Österreich Zurückgewiesenen hätten dies mehrheitlich nicht getan. Sollten Zurückgewiesene jedoch erneut nach Deutschland einreisen und ein Schutzersuchen stellen, müssten diese Personen zur Erstaufnahmeeinrichtung gebracht und deren Anträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft werden. Die Bundespolizei erfasse nirgends, ob ein Zurückgewiesener oder eine Zurückgewiesene später doch noch einen Asylantrag stelle. Derlei Fälle seien für die Grenzen zu Tschechien und Polen kaum bekannt, daher seien auch nur wenige Zurückweisungen erfolgt. 

In der Praxis zeige sich, dass Zurückschiebungen nahezu unmöglich seien. Diese seien als Sofortmaßnahme nur dann möglich, wenn gegenüber Drittstaatsangehörigen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt worden sei. Hüber kritisierte, dass die Bundespolizei über keine personellen und logistischen Kapazitäten für stationäre Grenzkontrollen verfüge.

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