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StartSicherheitÜber 600 polizeiliche OK-Ermittlungsverfahren

Über 600 polizeiliche OK-Ermittlungsverfahren

Im vergangenen Jahr haben die deutschen Polizeibehörden insgesamt 639 Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität (OK) geführt. Die Anzahl ist damit zwar gegenüber 2021 (696 Verfahren) zurückgegangen. Sie liegt aber immer noch deutlich über dem Niveau der Jahre 2019 (579) und 2020 (594) OK-Ermittlungsverfahren.

Das ergibt sich aus dem jüngsten Bundeslagebild zur OK, das Bundesinnenministerium (BMI) und Bundeskriminalamt (BKA) gemeinsam veröffentlicht haben. Demnach lag der durch OK verursachte und polizeilich registrierte Schaden im letzten Jahr bei 1,3 Milliarden Euro. Das ist der zweithöchste Werte in den vergangenen zehn Jahren. Die kriminellen Erträge beliefen sich auf mindestens 1,1 Milliarden Euro. Vorläufige Vermögenssicherstellungen erfolgten in einer Gesamthöhe von 228 Millionen Euro.

Es konnten im vergangenen Jahr insgesamt 7.256 Tatverdächtige polizeilich ermittelt werden. Nahezu die Hälfte (46 Prozent) der erfassten OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität aktiv. Es folgen Wirtschaftskriminalität (17,4 Prozent) sowie Eigentumskriminalität (9,2 Prozent). In über zwei Drittel (72 Prozent) der hierzulande im Jahr 2022 geführten OK-Ermittlungsverfahren wurde eine transnationale Tatbegehung oder eine Kooperation mit ausländischen OK-Gruppierungen festgestellt. In Bund und Ländern wurden 46 OK-Verfahren erfasst, die der Clan-Kriminalität zugeordnet werden konnten. 2021 war es eins mehr gewesen.

Steigende Gewaltbereitschaft

Das aktuelle Lagebild zeigt eine zunehmende Gewaltbereitschaft im Bereich der OK. Im Berichtsjahr wurden 16 vollendete und 22 versuchte Tötungsdelikte durch Mitglieder von OK-Gruppierungen festgestellt. Zudem gab es 21 versuchte und 76 vollendete Körperverletzungsdelikte. Die Strafverfolgungsbehörden konnten 275 Schusswaffen den Tatverdächtigen von OK-Gruppierungen konkret zugeordnet werden. Außerdem wurden 106 Schusswaffen festgestellt, die keinem Tatverdächtigen eindeutig zugeordnet werden konnten, aber Mitgliedern von OK-Gruppierungen zur Verfügung standen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte: „Wir setzen unsere harte Gangart gegen die Organisierte Kriminalität fort. Unser Ziel ist es, kriminelle Strukturen nachhaltig zu zerschlagen und ihnen kriminelle Einnahmen konsequent zu entziehen.“ Der hohe Ermittlungsdruck sei absolut notwendig. Und BKA-Präsident Holger Münch ergänzte: „Organisierte Kriminalität stellt eine erhebliche Bedrohung für Gesellschaft, Wirtschaft und Staat dar, ihre Bekämpfung ist und bleibt deshalb ein Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit in Bund und Ländern.

Das Bundeslagebild zur OK kann hier abgerufen werden.

1 Kommentar

  1. Die Zahl der Verfahren, die dem organisierten Verfahren zuzuorden sind, sind eher zweitrangig – da es einzelne Verfahren geben kann – die entsprechend umfangreich und komplex sind und somit auch einen gewissen/höheren Zeitaufwand und Ermittlungsdauer beanspruchen.

    Auffällig ist, dass sich die international organisierte Wirtschafts- und Finanzkriminalität weiter ungehindert ausbreiten kann – und die Vernetzung unter den Ermittlungsbehörden weit hinter deren Ansprüchen zurück bleibt, was auch einer zunehmenden Bürokratie in den zuständigen Stellen geschuldet ist.

    Wissen ist Macht – aber das derzeit vorhandene Wissen reicht bei weitem nicht aus – um organisierte Strukturen und deren (im internationalen Ausland) sitzenden Hintermänner habhaft zu werden. Eine Mitschuld trägt hier auch der Datenschutz.

    Dabei gehen die Tätergruppierungen immer raffinierter und in sich geschlossen vor – darunter eine hohe Anzahl ethnischer Gruppierungen.

    Lassen wir die Ermittlungsbehörden „neu“ denken – auch wenn alle Straßen nach Rom führen – wir finden den richtigen Weg – und wir werden ihnen alles wegnehmen was ihnen lieb und teuer ist.

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