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StartStaat & RathausEinigung in Brandenburg

Einigung in Brandenburg

In Brandenburg haben sich das Land und die Spitzengewerkschaften des Öffentlichen Dienstes nach langen Verhandlungen auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket geeinigt. Ziel ist die noch stärkere Gewinnung und Bindung von Fachkräften. So soll u. a. die bereits vorhandene Polizeizulage zum 1. August nächsten Jahres erhöht werden.

Nach einer Dienstzeit von einem Jahr soll sie auf monatlich 100 Euro, nach einer Dienstzeit von zwei Jahren auf monatlich 200 Euro steigen. Darüber hinaus sollen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, die überwiegend für die Aufklärung von sexuellem Missbrauch von Kindern oder Kinder- und Jugendpornografie verwendet werden, möglichst ab dem 1. August 2024, spätestens aber ab 1. Januar 2025 eine monatliche Erschwerniszulage in Höhe von 150 Euro erhalten. Das Gleiche ist für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte vorgesehen, die dienstlich veranlasste ausländerrechtliche Rückführungsmaßnahmen oder Überstellungen von Personen im Rahmen der internationalen Rechtshilfe auf dem Luftweg begleiten. Sie erhalten möglichst ab dem 1. August 2024, spätestens aber ab 1. Januar 2025 eine Zulage von 70 Euro (bei einer innereuropäischen Rückführung) beziehungsweise von 110 Euro (bei einer außereuropäischen Rückführung).

Gewerkschaften zufrieden

Innenminister Michael Stübgen (CDU), der auch Verhandlungsführer war, betonte: „Als Innenminister freue ich mich insbesondere, dass die Polizeizulage auf bis zu 200 Euro erhöht wird. Unsere Polizistinnen und Polizisten leisten jeden Tag herausragende und herausfordernde Arbeit. Da ist die Erhöhung der Zulage eine umso wichtigere Botschaft an unsere Polizei.“

Und Anita Kirsten, Landesbezirksvorsitzende Brandenburgs der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sagte: „Die Zusage zur Erhöhung der Polizeizulage und die Neueinführung zwei neuer Zulagen in Bereichen, in denen unsere Kolleginnen und Kollegen unter großer Belastung stehen, ist ein wichtiges Signal für unsere Kolleginnen und Kollegen in der Polizei.“

Des Weiteren soll es künftig möglich sein, mehr Fachkräften zusätzlich zur Besoldung einen Personalbindungszuschlag zu zahlen. Ferner sieht das Maßnahmenpaket vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages u. a. vor, dass Lehrkräfte für freiwillige Zusatzstunden über ihre Pflichtstundenzahl hinaus eine Ausgleichszahlung erhalten. Die Zulagen für Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte im Außendienst sollen von bisher 17,05 Euro (mittlerer Dienst) beziehungsweise 38,35 Euro (gehobener Dienst) auf einheitlich 80 Euro erhöht und das Eingangsamt für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst von A 6 auf A 7 angehoben werden. Außerdem wird das Einkommen von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten, die wieder im Land Brandenburg arbeiten, um einen dringenden Bedarf abzudecken, unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr auf die Pension angerechnet.

Das Brandenburgische Beamtenversorgungsgesetz soll möglichst ab dem 1. August 2024, spätestens aber ab 1. Januar 2025 um eine auf sieben Jahre befristete Regelung ergänzt werden. Damit soll die kurzfristige Gewinnung von pensionierten Beamtinnen und Beamten für eine Erwerbstätigkeit in der unmittelbaren und mittelbaren Verwaltung des Landes Brandenburg erleichtert werden.

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