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Datensicherheit in der neuen e-Patientenakte

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist im Verzug. Um diesen zu beseitigen, erarbeitet der Bundestag aktuell zwei Gesetze. Während LINKE und AfD ein großes Missbrauchspotenzial befürchten, sprechen die Sachverständigen von einer erhöhten Sicherheit durch die neue elektronische Patientenakte (ePA).

Die ePA soll mit strukturierten Gesundheitsdaten befüllt werden. Dafür sprachen sich bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses auf Nachfrage der CDU die Vertreter verschiedener Interessensgruppen aus. Ein „Wust an PDFs“ in den Akten führe zur Überlastung der Ärzte, sagte Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender Techniker Krankenkasse. Dass die Ärzte diese Dokumente lesen würden, sei „komplett unrealistisch“. Dieses Verfahren nehme der ePA ihren Vorteil.

 „Strukturierte Daten sind das A und O in der ePA“, bestätigte Prof. Dr. Lutz Hager vom Bundesverband Managed Care. Auch die automatische Erfassung und Verarbeitung seien zentral. Nur so erreiche man die Automatisierung von Hintergrundprozessen und schaffe einen großen Mehrwert. „Eingescannte Papierdokumente erfüllen diese Kriterien nicht.“

Neue ePA funktioniert nach Opt-out-Verfahren

Aktuell diene die ePA dem Dokumentenaustausch und funktioniere nach dem Opt-in-Verfahren, erklärte Holm Diening, CSO der gematik GmbH. Als Versicherter müsse man selbst tätig werden, um sie zu bekommen. Ab 2025, so die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), bekomme jeder eine ePA „von Anfang an“ – und diese sei datenzentriert.

 Wer die ePA nicht nutzen will, muss Widerspruch einlegen (Opt-out). Dies müsse barrierefrei erfolgen können, sagte Prof. Ulrich Kelber, der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI). Elementar sei auch der Einblick in die Akte und die Möglichkeit, Korrekturwünsche anzubringen. Insgesamt sei das Opt-out-Verfahren datenschutzkonform möglich. Die konkrete Umsetzung wolle Kelber in Zukunft prüfen.

Prof. Dr. Ferdinand Gerlach vom Institut für Allgemeinmedizin Frankfurt warnte davor, das Löschen von Daten in der ePA zu erlauben. Die daraus erfolgende Unvollständigkeit der Akte zerstöre ihre Integrität und sei für Patienten gefährlich. Als Beispiel nannte Prof. Dr. Gerlach einen fiktiven Patienten, der die Einnahme von Antidepressiva vor seinem Kardiologen verstecken wolle.

„Der Kardiologe kann dann nicht erkennen, dass die lebensbedrohlichen Herz-Rhythmus-Störungen von diesen Antidepressiva kommen.“ Eine bessere Lösung sei Gerlach zufolge die Verschattung von sensiblen Daten. Diese könne nur durch den Patienten aufgehoben werden. So wisse der Kardiologe aus dem Beispiel, dass eine Information fehlt und könne diese beim Patienten erfragen.

Sorgen um die Datensicherheit

 Bei einer Beratung im Bundestag äußerten Mitglieder von AfD und Linkspartei Bedenken bezüglich eines Missbrauchs der Gesundheitsdaten. Kathrin Vogel (LINKE) wies auf das „unermessliche kommerzielle Interesse“ an Gesundheitsdaten hin. Ihr zufolge sei es „kaum noch kontrollierbar“ was mit den persönlichen Daten der Deutschen geschehe, wenn sie einmal online sind.

„In Ihrem Gesundheitsdaten-Bullerbü, da gibt es offenbar keine Datenlecks und keine Hacker; aber das hat doch mit der Realität nichts zu tun“, sagte die Abgeordnete an die Regierungsparteien gewandt. Bei der Weitergabe von Daten an Dritte müsse daher die Zustimmung der Betroffenen eingeholt werden, so der Standpunkt der Fraktion DIE LINKE.

Neue Möglichkeiten zur Verfolgung von Missbrauch

Jörg Heyneman von Medizinrechtsanwälte e.V. stellte in der Anhörung des Gesundheitsausschusses klar: „Die ePA sehe ich als große Chance für die Datensicherheit der Patienten.“ Auch Prof. Dr. Gerlach betonte den Transparenzgewinn: „Mit der ePA neuen Typs können die Patienten erstmals sehen, wo ihre Gesundheitsdaten gespeichert sind sowie wer darauf zugreift.“ Das ermögliche in der Folge die Erkennung und Verfolgung von Missbrauch. Über die digitale Identität der Versicherten könnten „personenindividuelle Zugriffe“ dokumentiert werden.

Im Gesetz ebenfalls vorgesehen sind: die Einführung eines digitalen Medikationsmanagements, das E-Rezept als verbindlicher Standard ab 2024, eine ePA-App sowie die Weiterentwicklung von Telemedizin und digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA).

Gleichzeitig zum Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Gesundheit hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) beschlossen. Damit sollen Gesundheitsdaten besser verfügbar und leichter für die Forschung nutzbar sein. Beide Entwürfe wurden vom BMG vorgelegt und befinden sich derzeit in einem laufenden Verfahren. Im November beriet der Bundestag erstmals dazu. Zuletzt fand eine Anhörung des Gesundheitsausschusses statt. Wann die nächsten Lesungen stattfinden, ist noch nicht bekannt.

1 Kommentar

  1. Ein wunderschönes Instrument für die privaten Krankenversicherungen um im Rahmen der Mitwirkungspflicht zur Aufklärung von Leistungsansprüchen von den Versicherten alle Gesundheitsdaten der letzten drei Jahre abzufragen.
    Derzeit kann es der Versicherte noch durch die Abgabe der Unterlagen das ganze noch etwas steuern.
    Da eine partielle Freigabe der ePA meines wissen nicht vorgesehen ist wird dann die Versicherung im Zweifelsfall einen vollen Zugriff erhalten.
    Für mich ein absolutes no-go weshalb ich das ganze System ablehne. Also nicht der Missbräuchliche Gebrauch sondern einen gläsernen Patienten über die Hintertür.

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