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StartDigitalesEU-Trilog zu KI-Verordnung endet mit Kompromiss

EU-Trilog zu KI-Verordnung endet mit Kompromiss

(BS) Die letzten Verhandlungen haben drei Tage gedauert. Viel stand auf dem Spiel, jetzt haben sich Rat und Parlament der EU auf einen Kompromiss für die Künstliche Intelligenz-Verordnung (KI-VO) geeinigt.

Einen guten Kompromiss erkennt man daran, dass niemand so ganz zufrieden ist. Demnach scheint das Ergebnis der dreitägigen Marathonsitzungen in der letzten Trilogverhandlung über die KI-Verordnung ein Erfolg zu sein. Unannehmbar riskante KI-Systeme oder Einsatzszenarien wie Social Scoring wurden verboten. Die Betreiber und Entwickler hochriskanter KI-Systeme müssen gewisse Transparenzvorgaben erfüllen. Wenn sie dem nicht nachkommen, drohen Geldbußen von bis zu sieben Prozent des globalen Jahresumsatzes oder 35 Millionen Euro, je nachdem was höher ist. Die EU hat damit einen wesentlichen Schritt zur weltweit ersten Regulierung von Systemen Maschinellen Lernens geschafft. „Dies ist ein historischer Moment“, begrüßte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Einigung.

Strafverfolgung darf KI einsetzen

Die großen Streitpunkte waren der KI-Einsatz durch Strafverfolgungsbehörden und wieviel Regulierung die europäische KI-Industrie benötigt. Während Konservative sich für den Einsatz von KI durch die Strafverfolgungsbehörden aussprachen, wollten Liberale dies verhindern. Liberale und Konservative fürchteten eine Überregulierung der neuen Technologien und der gerade erst entstehenden Ökosysteme. „Trotz massiver Bemühungen der liberalen Kräfte im Europäischen Parlament ist es uns leider nicht gelungen, ein grundsätzliches Verbot von biometrischer Gesichtserkennung durchzusetzen“, bedauert der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Maximilian Funke-Kaiser. Die FDP werde ein nationales Verbot prüfen.

Denn laut dem Kompromiss darf Echtzeit-Biometrie beispielsweise zur gezielten Suche nach Verdächtigen bei schweren Straftaten eingesetzt werden. Dazu zählen im Vorschlagstext Terrorismus, Menschenhandel, Vergewaltigung und weitere.

„Es ist bedauerlich, dass ein Verbot von biometrischer Echtzeit-Identifizierung nicht erreicht wurde“, äußerten die Berichterstatter der SPD-Fraktion im Bundestag, Parsa Marvi und Armand Zorn. Aber das EU-Parlament habe es geschafft, Massenüberwachung in der Europäischen Union zu verhindern. „Die gesetzliche Festschreibung der Tatbestände zur Nutzung schließen einen pauschalen Einsatz aus“, erklärten die SPD-Bundestagsabgeordneten.

Überregulierung bleibt Thema

Dagegen hatte der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss vor den Verhandlungen auf X, vormals Twitter, geschrieben, dass Gesichtserkennung für die Strafverfolgung nicht vollkommen ausgeschlossen werden dürfte. Nach den Verhandlungen lobte Voss vor allem den Einsatz der Europäischen Volkspartei-Fraktion (EVP) gegen Überregulierung. „Aber lassen Sie uns klar sagen: Wir haben versucht das Beste aus einem undurchführbaren Ansatz zu machen. Wir sind immer noch NICHT überzeugt, dass dies der richtige Weg ist, um Europa für KI wettbewerbsfähig zu halten“, schrieb Voss auf X.

Scharfe Kritik kommt aus der Wirtschaft. „Die Einigung zum AI Act ist ein politischer Schaufenster-Erfolg zu Lasten von Wirtschaft und Gesellschaft“, teilte der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes Bitkom mit. Dr. Bernhard Rohleder findet, dass die KI-Verordnung tief in die Technologie eingreife. „Die EU bindet damit den Unternehmen einen regulatorischen Klotz ans Bein.“ Vor allem bestünde Rohleder zufolge die Gefahr, dass zu viele konkrete gesetzliche Vorgaben Innovationen verhindern würden. Der AI Act erlege den Unternehmen mehr Regeln auf, um Verbraucherrechte zu schützen, urteilte dagegen Ramona Pop, Vorständin des verbraucherzentrale Bundesverbands. Das sei gut.

Die Verordnung teilt KI-Systeme nach Risiko ein. Je nachdem wie riskant ein System oder sein Anwendungsbereich ist, müssen die Betreiber weniger oder mehr Auflagen erfüllen. Sogenannte Systeme mit „unannehmbaren Risiko“ – wie beispielsweise Social-Scoring-Tools – verbietet die EU vollständig. Der Kompromissvorschlag muss noch vom EU-Rat und -Parlament angenommen werden. Zudem sind noch die technischen Details festzulegen und die juristische Feinformulierung vorzunehmen. Zwei Jahre nachdem Rat und Parlament das Gesetz verabschiedet haben tritt die KI-Verordnung in Kraft.

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