Nach schweren Straftaten können ermittlungsrelevante Daten eingefroren werden. Auf dieses Verfahren namens Quick Freeze einigte sich die Regierungskoalition. Der Opposition geht der Gesetzesentwurf nicht weit genug.
Bei der Präsentation der jüngsten Polizeilichen Kriminalstatistik warb Bundesinnenministern Nancy Faeser (SPD) nochmals für die Speicherung von IP-Daten zur Verbrechensbekämpfung. Diese wird es vorerst nicht geben, die allgemeine Vorratsdatenspeicherung erst recht nicht. Stattdessen beschlossen die Bundesministerinnen und -minister sowie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) das Quick-Freeze-Verfahren: bei Straftaten wie Mord oder Totschlag dürfen Telekommunikationsbewegungen „eingefroren“ und zur Aufklärung von Verbrechen genutzt werden.
Ermittlungswerkzeug ohne Generalverdacht
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zeigte sich erleichtert, den Behörden mit Quick Freeze ein „modernes digitales Ermittlungsinstrument“ an die Hand zu geben. Der Minister hatte den Gesetzesentwurf bereits 2022 vorgelegt. Buschmann betonte zudem, dass Quick Freeze im Gegensatz zur allgemeinen Vorratsdatenspeicherung die Bürgerinnen und Bürger „nicht unter Generalverdacht“ stelle. Zustimmung kam vom Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz bezeichnete Quick Freeze als „Schritt in Richtung einer die Strafverfolgung verbessernden und zugleich verhältnismäßigen Sicherheitspolitik“.
Kompromiss oder Scheinalternative?
Das Quick-Freeze-Verfahren gilt als mildere Variante der IP-Datenspeicherung. Diese hatte Nancy Faeser bereits als Alternative zur allgemeinen Datenspeicherung gefordert, welche vom europäischen Gerichtshof und deutschen Gerichten in den vergangenen Jahren mehrfach abgelehnt wurde. Faeser und andere SPD-Innenministerinnen und -minister stimmten dem jetzigen Kompromiss also weniger überzeugt zu als FDP und Grüne. Unterstützung erhält die Bundesinnenministerin von großen Teilen der Opposition. Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, hält Quick Freeze für „völlig unzureichend“ und eine „schwere Fehlentscheidung“. Aufgrund mangelnder Datenspeicherungspflicht gebe es gar nicht ausreichend wertvolle Daten, die eingefroren werden könnten. Quick Freeze sei somit nichts als eine Scheinalternative.
Der Gesetzesentwurf soll in einem nächsten Schritt vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) überarbeitet und den Bundesländern zur Stellungnahme übersandt werden.