Der Niedersächsische Landtag hat die Novelle des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) beschlossen. Damit wird u. a. um Telenotfallmedizin, Datenschutz im Rettungsdienst sowie um die Umsetzung von EU-Vorgaben geregelt.
Mit der Novelle des NRettDG wird erstmals die flächendeckende Einführung der Telenotfallmedizin (TNM) im niedersächsischen Rettungsdienst landesweit rechtlich geregelt. Zudem wird die EU-Vorgabe des European Accessibility Act (EAA) beim Notruf umgesetzt. Ebenso umfasst die Novelle Regelungen zur Berg- und Wasserrettung als Bestandteil des bodengebundenen Rettungsdienstes. Schlussendlich wird für den Datenschutz eine Speicher- und Aufbewahrungsfrist für die Rettungsleitstellen, die Träger des Rettungsdienstes und deren Beauftragte eingeführt.
„Diese Reform macht den Weg frei für die flächendeckende Einführung der Telenotfallmedizin in ganz Niedersachsen, die wir nun schnellstmöglich vorantreiben werden“, erklärte dazu Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens (SPD). Deshalb soll in einem nächsten Schritt seitens ihres Ministeriums ein Vergabeverfahren für die Beschaffung der notwendigen Software zum Aufbau der niedersachsenweiten Telenotfallmedizin im Rettungsdienst auf den Weg gebracht werden.




