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StartSicherheitHäufung gefährlicher Messerattacken

Häufung gefährlicher Messerattacken

Der Angriff eines 25-jährigen Afghanen auf fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa (BPE) auf dem Mannheimer Marktplatz, in dessen Verlauf der 29-jährige Polizist Rouven Laur bei dem Versuch, den Angriff zu unterbinden, getötet wurde, richtete die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit abermals auf die Gefahr, die von Messern ausgeht. In der Folge erfuhren ähnliche Taten ein großes mediales Interesse. Nur anderthalb Wochen nach dem Angriff in Mannheim stach ein 19-jähriger Afghane unvermittelt mit einem Cutter-Messer am Frankfurter Mainufer auf eine Frau ein und verletzte sie schwer. Nur wenige Tage später erfolgte der Messerangriff eines 27-jährigen Afghanen auf einer EM-Party in Wolmirstedt. Zuvor hatte er bereits einen 23-jährigen Landsmann getötet. Der Täter wurde durch Polizeibeamte erschossen, als er auch diese angreifen wollte. Ende Juni attackierte in Stuttgart ein 25-jähriger Syrer in der EM-Fanzone drei Männer mit einem Messer und verletzte sie zum Teil schwer. Anfang Juli griff dann ein 34-jähriger Iraner mit einem Messer Kräfte der Bundespolizei an. Eine Beamtin schoss daraufhin auf den Angreifer und verletzte ihn tödlich.
Ob es sich um gezielte und geplante Angriffe oder Affekttaten handelt: Es fällt auf, dass es sich bei den Tätern zuletzt oft um junge Männer aus dem Nahen Osten handelte. Natürlich muss man nicht das Klischee des südländischen „Messermannes“ bedienen. Jedoch warnen Experten, dass es durchaus eine Kultur unter jungen Geflüchteten gebe, Messer mit sich zu führen. Dies gilt aber nicht nur für junge Migranten: Vielmehr strahlen Waffen im Allgemeinen eine Faszination auf junge Männer insgesamt aus.
Sie gelten als Ausdruck von Männlichkeit und Dominanz. Wer ein Messer besitzt, genießt Anerkennung. Gefährlich wird es, wenn es zu Auseinandersetzungen kommt. Denn mit einem Messer können verheerende Verletzungen zugefügt werden. Zuletzt war die Zahl der Messerangriffe in Deutschland von 8.160 im Jahr 2022 auf 8.951 im Jahr 2023 gestiegen. Das sind fast 25 Angriffe pro Tag.

Ein generelles Waffenverbot?
Der ehemalige Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter e. V. (BDK), MdB Sebastian Fiedler, forderte Mitte Juni in diesem Newsletter bereits ein generelles Verbot des Mitführens von Messern im öffentlichen Raum und im ÖPNV. Er plädiert für die Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses, denn „wird ein Messer mitgeführt, steigt das Risiko, es in Konfliktsituationen als Waffe einzusetzen.“ Eine solche Regelung würde das komplizierte Waffenrecht vereinfachen und Affekttaten verhüten helfen. Gezielte Attentate, wie die Tat in Mannheim, könnte man mit der Verschärfung jedoch nicht verhindern. Auch begrenzte Waffenverbotszonen können keinen Schutz vor solchen Taten leisten. Sie dienen lediglich der Erhöhung der Sicherheit an ohnehin kriminalitätsbelasteten Orten. So können Personen in den Verbotszonen verdachtsunabhängig durchsucht werden.
Wie aber ist im Ernstfall vorzugehen? Der Schutz und die Sicherheit der Einsatzkräfte sind in dieser Frage von besonderer Bedeutung. Der gesamte Oberkörper, insbesondere der Torax-Bereich, ist besonders zu schützen, da Stichverletzungen hier im Grunde immer lebensgefährlich sind. Er kann mit Hilfe einer stichfesten Schutzweste geschützt werden. Der Halsbereich bleibt hier aber weiterhin vulnerabel. Aber auch im Oberschenkel- und Unterarmbereich verlaufen Arterien. Sollte ein informierter Angreifer diese Stellen gezielt attackieren, drohen lebensgefährliche Verletzungen. Dies hat die Tat von Mannheim gezeigt. Messerangreifer sind daher unbedingt auf Distanz zu halten.
Um eine größere Abschreckung der Täter zu erreichen, müsste die Straffolge in den Fokus gerückt werden. Die grundsätzliche Gefahr, die beim Einsatz von einem Messer immer vorhanden ist, könnte hier mehr Berücksichtigung finden. Beispielsweise könnte der Tatbestand des Messereinsatzes grundsätzlich über eine gefährliche Körperverletzung hinausgehen und eine entsprechende Mindeststrafe festgesetzt werden. Derzeit muss dem Täter die Tötungsabsicht nachgewiesen werden.

Schutz des Angegriffenen
Es geht vor allem um den Schutz des Angegriffenen. Handelt es sich um einen Bürger, eine Rettungskraft oder eine Feuerwehrfrau ist nur die Flucht sinnvoll, denn Auseinandersetzungen mit Messern lassen sich nicht ohne Verletzungen überstehen. Doch was ist mit den Polizeivollzugsbeamten? Selbstschutz durch stichsichere Westen ist nur eine Option, wie bereits ausgeführt. Der Schusswaffengebrauch ist bei einem Angreifer, der mit einem Messer oder einer Machete droht, häufig die letzte unausweichliche Option. Und so ist es leider in der polizeilichen Praxis auch gekommen.
Das hat allerdings Konsequenzen für Ausbildung und auch Training. Galt bisher beim Schusswaffeneinsatz Kopf- und Thoraxbereich nicht anzuzielen, könnte sich das notwendigerweise ändern, denn ein am Bein oder Arm angeschossener Messerangreifer bleibt weiter gefährlich. Eine solche Entwicklung ist keine Ausbildungs- und Trainings-Petitesse. Die Einstellung beim Dienstwaffengebrauch muss sich bei der Schutzpolizei ändern. Dass dies intensivere psychologische Betreuung nach sich zieht, versteht sich.
In Berlin hatten letztes Jahr 53 Prozent der Messertäter keinen deutschen Pass, von den restlichen 47 hatten 16 Prozent neben dem deutschen einen zweiten Pass. Einige Kriminologen treten den Zahlen entgegen und sehen Motive im sozialen Umfeld. Anderseits ist in der kriminologischen Forschung bekannt, dass bestimmte Gewaltformen kulturellen Faktoren unterliegen.

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