Im Kampf gegen den Lehrkräftemangel hat Mecklenburg-Vorpommern Änderungen am Lehrerbildungsgesetz beschlossen. Die Anpassungen beziehen sich auf die zweite und dritte Phase der Lehrerbildung, also auf das Referendariat und die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte. Das Ziel: Den Einstieg in den Lehrberuf erleichtern.
„Lehrerinnen und Lehrer werden händeringend gesucht. In nahezu allen Bundesländern sind sie Goldstaub“, erläutert Bildungsministerin Simone Oldenburg. Allein in Mecklenburg-Vorpommern fehlten in den kommenden Jahren etwa 2.500 Lehrerinnen und Lehrer, die nicht im Land in einem grundlegenden Lehramtsstudium ausgebildet würden. „Es ist also offensichtlich, dass wir alles unternehmen müssen, um diese 2.500 Lehrkräfte auszubilden. Dazu braucht es neue Wege, Kreativität und auch etwas Mut“, erklärt die Ministerin.
Eine wesentliche Neuerung im Gesetz zielt auf die Attraktivitätssteigerung des Referendariats. Diese soll u. a. dadurch gelingen, dass den Referendarinnen und Referendaren die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Referendariat in Teilzeit zu absolvieren. Außerdem wird die vorgeschriebene Hausarbeit zu einer erweiterten Lehrprobe weiterentwickelt, die verbindlich in die Bewertung einfließt. Eine zusätzliche Erleichterung: Die Absolventinnen und Absolventen sollen sich künftig Vordienstzeiten als Vertretungskraft auf die Dauer des Referendariats anrechnen lassen können.
Verbesserter Seiteneinstieg
Zudem umfasst die Gesetzesänderung eine neue Ausbildung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg. Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit einem Berufsabschluss in einem pädagogischen Bereich können dadurch neben der Ausbildung in einem Unterrichtsfach die Weiterbildung im sozialpädagogischen Bereich absolvieren. So möchte das Land die Tätigkeit der Lehrkraft und die der unterstützenden pädagogischen Kraft miteinander verbinden und mulitprofessionelle Teams stärken.
Der Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung wird ebenfalls durch die Gesetzesänderung geregelt. Grundständig ausgebildete Lehrkräfte sollen die Chance bekommen, eine weitere Lehrbefähigung für ein zusätzliches Unterrichtsfach oder eine andere Schulart zu erwerben. Wer bereits ein Lehramtsstudium, aber kein Referendariat absolviert hat, wird in die Gruppe der Lehrkräfte im Seiteneinstieg aufgenommen. Eine solche Ausbildung war trotz mindestens fünfjährigem erfolgreichem grundständigen Pädagogikstudium bisher für die betroffenen Beschäftigten nicht möglich.
Oldenburg betont, man müsse alles versuchen, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Lehrkräfte für eine qualitativ hochwertige Bildung der Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen. Der hohe Qualitätsanspruch dürfe dabei nicht ins Hintertreffen geraten, sondern müsse Maßstab aller Änderungen und Neuerungen sein. „Ob Lehrerinnen und Lehrer grundständig ausgebildet worden sind oder ihren Berufsabschluss auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben, spielt keine Rolle. Wir brauchen sie alle: den studierten Mathematik- und Physik-Lehrer und die Staatsanwältin, die in der Grundschule ihr Glück gefunden hat“, sagte die Ministerin.




