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StartSicherheitKein Geldwäsche-Paradies mehr

Kein Geldwäsche-Paradies mehr

Baden-Württemberg will der Geldwäsche den Riegel vorschieben. Zu diesem Zweck hat der Ministerrat beschlossen, dass Spezialistinnen und Spezialisten von Polizei, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften künftig besonders eng zusammenarbeiten sollen.

Der Ministerrat des Landes hat in diesem Zusammenhang am 16. Juli 2024 den Aufbau einer Ermittlungseinheit beschlossen.  Der Vorschlag kam von Landesinnenminister Thomas Strobl der sich im Anschluss an die Kabinettsitzung wie folgt äußerte. „Deutschland ist ein Geldwäsche-Paradies. Kriminelle waschen auch bei uns ihr schmutziges Geld, das sie aus schweren Straftaten erbeuten, rein, etwa indem sie große Geldsummen durch Firmen oder Bankkonten schleusen. Am Ende ist dann oft nicht mehr erkennbar, dass die Gelder aus illegalen Geschäften stammen. Dem müssen wir einen Riegel vorschieben. Deshalb setzen wir gezielt bei der Geldwäsche an. Mit einer neuen Ermittlungseinheit wollen wir unsere Anstrengungen und Arbeiten behördenübergreifend bündeln. Nur wenn wir uns hier vernetzen und gut zusammenarbeiten, können wir diesen kriminellen Machenschaften das Handwerk legen. Innen-, Finanz- und Justizministerium wollen eine übergreifende Ermittlungseinheit auf den Weg bringen: Spezialistinnen und Spezialisten von Polizei, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften sollen künftig besonders eng zusammenarbeiten. Diese Einheit soll bei ihren Ermittlungen die Spur des Geldes zurückverfolgen und so die Kriminellen dingfest machen“

Die Zahl der Fälle von Geldwäsche hatte im Jahr 2023 mit 2.907 Fällen einen neuen Höchststand der letzten Zwanzigjahre erreicht und lag noch einmal mehr als 40 Prozent über der Fallzahl des Vorjahres. Gleichzeitig stehen die Ermittlungsbehörden bei vielen Fällen vor großen Herausforderungen, da die Täter in hohem Maße Professionell und konspirativ aufgestellt sind. So nutzen sie moderne und verschlüsselte Technologien, sind international vernetzt und verschleiern ihre Geschäftsstrukturen.

Follow the Money

Die ressortübergreifende Ermittlungseinheit soll zur Bekämpfung der Geldwäsche-Sachverhalte nach dem Prinzip „follow the money“ ermitteln. Geldwäsche- und Finanzermittlungen sollen nicht nur verfahrensbegleitend, beispielsweise in Verfahren des Betrugs oder des Rauschgifthandels, betrieben werden. Vielmehr soll die Spur der illegalen Finanzmittel in den Mittelpunkt der Ermittlungen gestellt werden. Ausgehend von hohen Bargeldsummen, verdächtigen Transaktionen oder Immobiliengeschäften sollen die Ermittelnden die „Spur des Geldes“ aufnehmen und zu kriminellen Strukturen, Hinterleuten und weiteren Straftaten gelangen, indem sie die finanziellen Zusammenhänge näher beleuchten.

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