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StartSicherheitWaffen- und Messerverbotszonen in Baden-Württemberg

Waffen- und Messerverbotszonen in Baden-Württemberg

Bereits 2022 hat das baden-württembergische Kabinett Verordnungen zur Einrichtung von Waffenverbotszonen beschlossen. Diese auf zwei Jahre befristeten Verordnungen sollen nun verlängert werden.

Laut einer Pressemitteilung des Innenministeriums Baden-Württemberg haben Straftaten mit Messern im öffentlichen Raum in Baden-Württemberg in den letzten zehn Jahren um zehn Prozent zugenommen. Dieser Anstieg zeige eine reduzierte Hemmschwelle, Messer mitzuführen und bei Straftaten einzusetzen. Aus diesem Grund habe das Land im Jahr 2022 die rechtliche Möglichkeit für Kommunen geschaffen, Waffen- und Messerverbotszonen einzurichten. Diese Möglichkeit ist jedoch erst einmal auf zwei Jahre befristet.

Die nun geplante Verlängerung soll es den zuständigen Behörden weiterhin erlauben, das Führen von Waffen und bestimmten Messern an öffentlichen Orten zu verbieten oder zu beschränken. Nach dem Inkrafttreten im Jahr 2022 hatten bereits die Städte Stuttgart, Mannheim und Heilbronn entsprechende Verbotszonen eingerichtet. „Zudem ist ab sofort auch eine Verbotszone in Heidelberg vorgesehen“, erklärte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl nach der Sitzung des Ministerrates in Stuttgart. Verbotszonen seien zwar kein Allheilmittel, jedoch ein Baustein von vielen, um die Sicherheit der Menschen zu erhöhen. Strobl betonte abschließend: „Jedes Messer und jede Waffe, die wir sicherstellen, ist ein Sicherheitsgewinn. Es gibt keine absolute Sicherheit, aber wir tun alles dafür, die Sicherheit in unserem Land so hoch wie möglich zu halten“

Der Ministerrat hat die Verlängerung der Verordnungen zur Anhörung freigegeben. Nun wird das Innenministerium im nächsten Schritt das Anhörungsverfahren durchführen. Insbesondere Kommunen hätten jetzt die Möglichkeit, sich zu den Verordnungsentwürfen zu äußern, so das Innenministerium.

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