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Gesundheitsvorreiter NRW

Zwar wurde im Mai bereits die bundesweite Krankenhausreform vom Bundesminister für Gesundheit, Karl Lauterbach (SPD), auf den Weg gebracht, doch Nordrhein-Westfalen strebt eine eigene Reform an. Diese neue Planung soll ab 2025 in Kraft treten. Mitte Juli gab die nordrhein-westfälische Landesregierung zusammen mit maßgeblichen Akteuren eine gemeinsame Pressekonferenz in Berlin, wo eine positive Zwischenbilanz gezogen wurde.

Wie NRWs Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärt, sei der mehrjährig dauernde Prozess für die erstellte Planungssystematik nun kurz vor der Zielgeraden. Dabei werde auf Konsens statt Konfrontation gesetzt, was auch die Unterstützung durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die 16 Landeskrankenhausgesellschaften zeigen würde. Laumann zeigt sich sehr überzeugt von den Reformplänen: „Unser Krankenhausplan ist ein solides Fundament für die zukünftige stationäre Versorgung in Nordrhein-Westfalen. […] Die bundesweit erstmalige Einführung von Leistungsgruppen stellt klare Qualitätsvorgaben und den tatsächlichen Bedarf in den Mittelpunkt.“

Mit der Planungssystematik setzt NRW auf zwei Punkte: Zum einen sollen Spezialisierungen zentralisiert und somit auch Doppelstrukturen reduziert werden, zum anderen soll in jedem Krankenhaus eine gute allgemeinmedizinische Versorgung sowie Intensivmedizin angeboten werden können. Die Planungssystematik sieht dabei vor, Krankenhäuser in Leistungsgruppen zu unterteilen, um knappe Ressourcen besser verteilen zu können und die Expertise und Qualität der Spezialisierungsbereiche zu steigern. Krankenhäuser können sich auf die Leistungsgruppen bewerben, denen sie angehören möchten. Unter allen Bewerbern werden dann bestimmte Qualitätsstandards geprüft, wie Fallzahlen, Personal oder die technische Ausstattung.

Ein konkretes Beispiel: Bisher haben in NRW sehr viele Krankenhäuser mit Orthopädie-Schwerpunkt Knie- und Hüftoperationen angeboten. Dementsprechend haben 235 Krankenhäuser die Leistungsgruppe „Endoprothetik Hüfte“ beantragt. Nach der Planungszuweisung des Gesundheitsministeriums sollen allerdings nur 126 davon die Leistungsgruppe erhalten. Zugleich soll auch sichergestellt werden, dass 90 Prozent der Einwohner NRWs innerhalb von 20 Autominuten ein Krankenhaus der Grund- und Notfallversorgung erreichen können, erklärt das Gesundheitsministerium.

Die Lauterbach’sche zentrale Planungslösung auf Bundesebene lehnt Laumann dagegen ab. Für ihn seien die Krankenhausstrukturen von Bundesland zu Bundesland zu unterschiedlich, um einen einheitlichen Plan darüberzulegen. Dafür lasse sich das nordrhein-westfälische Modell bundesweit eins zu eins so umsetzen und könne damit eine „weitreichende Reformwirkung entfalten“, erklärt Laumann. Unterstützt wird er unter anderem vom Präsidenten der Krankenhausgesellschaft NRW, Ingo Morell: „Aus Sicht der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen liefert die NRW-Krankenhausplanung eine wirksame und bürokratiearme Blaupause. Das Wichtigste dabei: Sie folgt mit der auf Leistungsgruppen und Qualitätskriterien ausgerichteten Systematik medizinischen Erwägungen, sie beachtet den wissenschaftlich ermittelten Bedarf vor Ort, sie stellt die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt.“ Dabei führe die Reform zwar zu schmerzhaften Einschnitten für die nordrhein-westfälische Krankenhauslandschaft, jedoch könne man so spürbare Veränderungen erzeugen.  

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