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StartDigitalesGesetzesentwurf zu Deep Fake im Bundestag

Gesetzesentwurf zu Deep Fake im Bundestag

Deep Fakes sind auf dem Vormarsch. Dabei handelt es sich hochwertige Fälschungen von Ton-, Bild- und Videoaufnahmen. Der Bundesrat hat ein Gesetzesentwurf angefertigt, der den strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deep Fakes sicherstellen soll. Als nächstes muss die Bundesregierung Stellung beziehen. Anschließend kann das Gesetzesvorhaben in den Bundestag eingebracht werden.

Mit Deep Fakes und den eingehenden technischen Manipulationen entstehen erhebliche Gefahren für individuelle Persönlichkeitsrechte als auch für den demokratischen Willensbildungsprozess. Nach dem Gesetzesentwurf stellt die Technologie „eine für den Staat und seine Bürgerinnen und Bürger besonders gefährliche Form der Informationsmanipulation dar.“ Dabei werden mitunter Gesichter oder andere Körperteile in Videos ausgetauscht, Mimik und Gestik gezielt gesteuert oder Stimmen nachgeahmt. Dabei wird der Anschein einer authentischen Wiedergabe suggeriert. Zu den Deep Fakes zählen auch sogenannte Deep Nudes. Dabei werden die digitalen Fälschungen in einen sexuellen Kontext gesetzt.

Bisher gibt es keine strafrechtliche Regelungen bezüglich Deep Fakes. Eine bloße Kennzeichnungspflicht von Deep Fakes würden die Auswirkung für die Betroffenen nicht gerecht werden, heißt es im Entwurf.

Zukünftig soll eine digitale Fälschung bestraft werden, wenn diese das Persönlichkeitsrecht durch verändertem Medieninhalt einer anderen Person verletzt. Das soll auch für Verstorbene gelten, so der Gesetzesvorschlag. Dafür schlägt der Bundesrat die Schaffung des §201b Strafgesetzbuch (StGB) vor.

Für einen Verstoß gegen den Paragraph soll eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden können.

Der Gesetzesentwurf geht auf einen Vorschlag des Freistaats Bayern zurück.

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