Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten bei der rechtssicheren Umsetzung der Grundsteuerreform sowie bei der möglichen Nutzung von differenzierten Hebesätzen Unterstützung vom Land. Das Ministerium der Finanzen liefert dafür eine umfangreiche Argumentationshilfe in Form eines Gutachtens.
„Unser Ziel war es, die Kommunen durch unabhängige Expertise dort zu unterstützen, wo es zuvor teilweise noch offene Fragen gab“, erläutert Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk. Die Argumente aus dem Gutachten gäben interessierten Städten und Gemeinden im Land eine gute Basis, um ihre kommunale Beschlussfassung fundiert vorzubereiten und rechtssicher umzusetzen. „Damit erfüllen wir den Kommunen ein zentrales Anliegen in der letzten Phase der Umsetzung der Grundsteuerreform.“
Erstellt wurde das vom Ministerium in Auftrag gegebene Gutachten von den renommierten Universitätsprofessoren für Öffentliches Recht und Steuerrecht Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen (Ludwig-Maximilians-Universität München) und Prof. Dr. Marcel Krumm (Universität Münster). In dem 80-seitigen Papier erläutern die Experten die rechtlichen Anforderungen an Kommunen und legen dar, inwieweit diese ihre Satzungsautonomie gestalten können. Zu den wichtigsten Ergebnissen gehört u. a., dass Kommunen unabhängig davon, ob sie von der Option der Hebesatzdifferenzierung Gebrauch machen oder nicht, ihre Entscheidung nicht begründen müssen. Zudem räumt das Gutachten die im Vorfeld geäußerten Bedenken gegen die Einführung der Differenzierungsoption aus und nimmt die Begrenzung der Wohnnebenkosten in den Fokus.
„Die Grundsteuerreform ist durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendig geworden“, so Optendrenk. „Wir haben die Kommunen von Anfang an bei der Grundsteuerreform mit weitreichenden Maßnahmen begleitet und unterstützt. Das werden wir auch weiterhin tun.“ Die Beauftragung des Rechtsgutachtens gehört dabei zu einer Reihe von Unterstützungsmaßnahmen der Finanzverwaltung für die Kommunen im Rahmen der Umsetzung der Grundsteuerreform.




