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Föderalismus-Betriebssystem 2.0

Ist der Bundesstaat noch zeitgemäß? Das war die Leitfrage der Veranstaltung „75 Jahre Grundgesetz“, die die Freie Universität Berlin und das Forum of Federations ausrichteten. Für Bundes-CIO Markus Richter braucht es keine komplette Föderalismusreform – sehr wohl jedoch punktuelle Anpassungen.

„Die Coronakrise war auch eine Digitalkrise.“ Dr. Markus Richter, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, lieferte ein Beispiel für den Zusammenhang zwischen der politisch lange Zeit stiefmütterlich behandelten Digitalisierung und nationalen wie globalen Krisen. Digitalisierung, das müsse man verstehen, sei entscheidend dafür, dass der Staat funktioniert. Digitale Verwaltung habe drei wesentliche Aufgaben: Erstens müsse sie ein mögliches Staatsversagen verhindern, zweitens das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat aufrechterhalten bzw. wiederherstellen, drittens die Wirtschaft stärken. Diese sei „der Poweruser der Verwaltung“.

Um diese Ziele zu halten, müsse man „die Governance leicht anpassen“, so Richter. Nicht in Form einer Föderalismusreform, die ein Mammutprojekt darstellen würde, sondern durch moderate Grundgesetz-Anpassungen. Jeweils „zwei, drei Wörter im Grundgesetz ergänzen“ könne einen großen Effekt haben. Zur Not müsse die stärkere Verortung von Durchgriffsrechten über Staatsverträge laufen, wie etwa bei der Registermodernisierung. So oder so müsse man zu einem „Föderalismus-Betriebsmodell 2.0“ kommen, wolle man nicht in immer größere digitale Abhängigkeiten geraten.

Technik vom Bund, eigenes Frontend

„Beim Flächenausrollen in die Länder sind wir nicht da, wo wir sind“, räumt der CIO des Bundes ein. Das liege auch daran, dass digitale Verwaltungsleistungen doppelt und dreifach gebaut würden. So gebe es die BundID (zukünftig DeutschlandID), beispielsweise in Bayern aber auch die BayernID. Beide Systeme hätten dieselbe Technik im Hintergrund. Laut Richter sei es effektiver und kostengünstiger, „die Technik vom Bund“ zu nehmen und einfach „ein anderes Frontend“ zu entwickeln. Das OZG 2.0 mache die DeutschlandID verpflichtend.

Richter lobte den Digitalcheck, den der Bund zusammen mit dem Normenkontrollrat (NKR) entwickelt habe. Das Verfahren, das die Digitaltauglichkeit neuer Gesetze prüft, werde bereits bei 90 Prozent der Gesetze angewendet und sollte Richter zufolge noch erweitert werden. Der Staatssekretär bezeichnete sich zudem als „Fan von rechtsverpflichtendem Once-Only“: Bürgerinnen und Bürger sollten ihre Daten nur einmal in die Verwaltungssysteme geben müssen und „die Verwaltung darf nie wieder danach fragen.“ Gesetzlich verankern würde er auch das Digital-Only-Prinzip. Demnach dürfe ein Prozess rein digital sein und es dürfe zugleich weiterhin eine persönliche Anlaufstelle geben.

Richter denkt nicht nur national, sondern europäisch. Zukunftsweisende kontinentale Projekte wie die EU Digital Identity Wallet und die Registermodernisierung seien immer noch „loose ends“ (lose Enden). Es brauche einen europäischen CIO, der alles ganzheitlich betrachtet. Es brauche auch in Europa die digitale Konsolidierung. Sonst übernähmen „Google und Apple das Feld“.

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