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Bundestag stimmt Reform des Verfassungsgerichts zu

Der Bundestag hat den Weg freigemacht, um das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) besser vor einer Einflussnahme durch Extremisten zu schützen. Mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit stimmte er am Donnerstag für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes.

Das parteiübergreifende Vorhaben soll die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts langfristig sicherstellen und verhindern, dass extreme Parteien politisch Einfluss auf das höchste deutsche Gericht nehmen. Mit der Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist in Zukunft unter anderem die zwölfjährige Amtszeit der Richter, der Ausschluss einer Wiederwahl sowie die Altersgrenze der Richter von 68 Jahren festgeschrieben. Durch diese Maßnahmen soll es unmöglich sein, zusätzliche, linientreue Richter einzusetzen oder Amtszeit und Altersgrenze herabzusetzen, um unliebsame Richterinnen und Richter loszuwerden. Mit der Reform wird auch die Festlegung auf 16 Richter und zwei Senate fixiert. Künftig sollen Richter ihre Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers weiterführen.

Bislang konnte der Aufbau des höchsten Gerichts mit einfacher Mehrheit im Bundestag geändert werden. Damit wäre es Populisten möglich, mit einer Mehrheit im Parlament etwa einen dritten Senat im Bundesverfassungsgericht einzusetzen und diesem wichtige Zuständigkeiten zu übertragen.

Für die Umsetzung der Gesetzesnovelle ist noch die Zustimmung des Bundesrats nötig.

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