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Bund will kommunale Altschulden übernehmen

Die Bundesregierung will noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar eine Grundgesetzänderung auf den Weg bringen, um so hoch verschuldete Städte und Gemeinden von ihren Kreditverpflichtungen zu befreien.

Ein entsprechender Referentenentwurf ging den Finanzministerien der Länder und den kommunalen Spitzenverbänden am Montag zu. Mit der Gesetzesänderung würde der Bund qua Ausnahmegenehmigung zu einer teilweisen, einmaligen Übernahme von kommunalen Altschulden ermächtigt. Konkret würde er sich damit in einer Höhe von bis zu 50 Prozent an den Kassenkrediten beteiligen, die vor Ende 2023 aufgenommen wurden und die auf insgesamt 31 Milliarden Euro beziffert sind. Zugleich sieht der Gesetzesentwurf vor, die Kommunen zum Ergreifen von Maßnahmen zu verpflichten, um neue Überschuldung zu vermeiden.

Nur verschuldete Kommunen profitieren

Zur Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig – die Union sowie mehrere Länder haben eine Zustimmung bislang allerdings abgelehnt. Hiervon würden nur verschuldete Kommunen profitieren, führen sie an. So erklärte beispielsweise die CSU-geführte Landesregierung in Bayern, dass dadurch Länder benachteiligt würden, die ihre Kommunen selbst angemessen ausstatteten oder aus eigener Kraft entschuldeten.

Bis 22. Januar sollen Länder und kommunale Spitzenverbände zu der geplanten Gesetzesänderung Position beziehen. Anfang Februar will die Bundesregierung den Entwurf in den Bundestag einbringen. Wird die Grundgesetzänderung nicht vor der Bundestagswahl beschlossen, verfällt der Referentenentwurf nach dem Prinzip der Diskontinuität.  

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