Ab 14 Jahren können Kinder in Deutschland für Straftaten belangt werden. Nun möchte die Justizministerin Baden-Württembergs, Marion Gentges (CDU), die Altersgrenze prüfen. Grund dafür ist ein tödlicher Streit zwischen einem 13- und einem 12-Jährigen in Stuttgart.
Der tragische Tod eines 12-jährigen Jungen löst eine Diskussion über die Strafmündigkeit von Kindern aus. Das Opfer wurde während eines Streits von einem ein Jahr älteren Jungen gegen eine einfahrende Straßenbahn gestoßen. Nun fordern CDU-Politikerinnen und -Politiker Konsequenzen.
Baden-Württembergs Justizministerin appellierte nach der Tat an Bund und Länder, die Strafmündigkeit von Jungen und Mädchen unter 14 Jahren stärker in den Blick zu nehmen. „Wir müssen auf wissenschaftlicher Grundlage einschätzen können, ob das Strafmündigkeitsalter grundsätzlich korrigiert werden muss“, sagte die CDU-Ministerin. Sie sei der Überzeugung, dass der Staat hier stärker eingreifen müsse. „Wir müssen überlegen, ob schon für jüngere Menschen eine qualifizierte staatliche Ansprache möglich ist – auch gegen den Willen der Eltern“, so Gentges. Der Vorschlag ist nicht neu. Bereits vor über einem Jahr war die Ministerin bei den Justizministerinnen und -ministern der Länder mit einem entsprechenden Antrag gescheitert.
Rückenwind aus der eigenen Partei
Dennoch wolle sie nicht aufgeben: „Manchmal muss man mehr als einen Anlauf nehmen. Die Mehrheitsverhältnisse in der Justizministerkonferenz sind ja auch einem ständigen Wandel unterworfen“. Rückenwind bekommt Gentges unter anderem von ihrem Parteikollegen Thomas Strobl. In einer Pressemitteilung teilte der Innenminister Baden-Württembergs seine Unterstützung mit: „Wir brauchen eine tragfähige Grundlage, eine wissenschaftliche Studie mit fundierten Erkenntnissen zur altersbezogenen Entwicklung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei Kindern.“ Der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sprach sich nach Medienangaben direkt für eine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze von vierzehn auf zwölf Jahre aus. „Wenn jede Woche oder jeden Monat etwas passiert im Bereich der 13-Jährigen, dann müssen wir doch reagieren“, betonte Linnemann. Damit könnten zwar nicht „alle Probleme“ gelöst werden, aber jeder Tag, an dem durch eine solche Absenkung eine Straftat verhindert werde, sei „ein guter Tag für Deutschland.“
Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert eine Absenkung der Altersgrenze. „Mit der Forderung ist nicht automatisch verbunden, dass 12-Jährige zur Verbüßung einer Jugendstrafe in die Jugendstrafanstalt gehören“, erklärte die DPolG. Sie wies darauf hin, dass auch hier die im Einzelfall zu prüfende individuelle Strafreife gelten würde. Somit dürfe „nicht der Strafgedanke und die Erzielung einer abschreckenden Wirkung im Vordergrund stehen, sondern der Erziehungscharakter des Jugendstrafrechts.“ Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält dagegen eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters für wenig sinnvoll. Die Gewerkschaft sieht darin keinen Mehrwert zur Verhinderung von Straftaten. Dies teilte die GdP bereits in der Vergangenheit mehrfach mit.
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