Im Kampf gegen die Verbreitung von KI-generierter Kinderpornografie haben 19 Länder die gemeinsame Operation „Cumberland“ gestartet. Bereits Ende Februar durchsuchten die Strafverfolgungsbehörden der teilnehmenden Länder insgesamt 33 Häuser.
Koordiniert wurden die polizeilichen Maßnahmen von Europol. Außerdem liefen sie unter der Leitung der Joint Cybercrime Action Taskforce (J-CAT) Dänemark. Zu den teilnehmenden Ländern gehörten unter anderem Australien, Belgien und Island. Das BKA gab als Zentralstelle der deutschen Polizei die Informationen zu deutschen Tatverdächtigen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern weiter. Die Operation Cumberland stellte einen der ersten Einsätze dar, der sich mit KI-generiertem Material zum sexuellen Kindesmissbrauch befasste. Für die Ermittelnden sei dies besonders herausfordernd, da es in diesem Bereich keine nationalen Gesetze gebe.
Hohe Priorität
273 Tatverdächtige konnten ermittelt und 25 davon festgenommen werden. Den Verdächtigen wird der Besitz von kinderpornografischen Inhalten vorgeworfen. Die Besonderheit dabei: Die Inhalte wurden vollständig durch Künstliche Intelligenz generiert. Nach Angaben des BKA waren die Beschuldigten Teil einer kriminellen Gruppe, deren Mitglieder entsprechende Bilder austauschten und verbreiteten. Im Rahmen der Durchsuchungen seien 173 elektronische Geräte beschlagnahmt worden. Der Hauptverdächtige ist ein dänischer Staatsbürger. Laut BKA hat er mit Hilfe von KI kinderpornografische Inhalte erstellt und diese anschließend über eine Online-Plattform verkauft. Bereits im November 2024 konnte er durch die Polizei festgenommen werden. Die Nutzer seiner Plattform erhielten durch eine monatliche Online-Zahlung Zugriff auf die Inhalte. Jeden Monat seien neue KI-generierte Inhalte veröffentlich worden.
Das BKA teilte zudem mit, dass sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet nach wie vor zunimmt. Somit nehme deren Verfolgung eine hohe Priorität für die Strafverfolgungsbehörden der EU ein. Ein Großteil des aufgedeckten Materials entfalle auf selbst erstellte Inhalte, beispielsweise durch KI. Für die Behörden stellten gerade diese Inhalte eine erhebliche Schwierigkeit dar, da sie schwer von echtem Material zu unterscheiden seien. Dadurch stelle gerade die Identifizierung der Opfer große Herausforderungen dar. Selbst in Fällen, in denen der Inhalt vollständig künstlich sei und kein echtes Opfer dargestellt werde, wie bei der Operation Cumberland, trage KI-generierte Kinderpornografie immer noch zur Objektivierung und Sexualisierung von Kindern bei.
Beim diesjährigen Europäischen Polizeikongress findet passend zu diesem Thema das Fachforum „Cybercrime – Neue Formen und ihre Bekämpfung“ am 20. Mai um 15:55 Uhr statt.


Die Aussage „Für die Ermittelnden sei dies besonders herausfordernd, da es in diesem Bereich keine nationalen Gesetze gibt.“ kann ich nicht nachvollziehen. §184b StGB stellt auch jetzt schon wirklichkeitsnahes Geschehen unter Strafe und macht auch keine Aussage darüber, dass die abgebildeten Kinder real sein müssen. Es erwähnt sogar explizit eine Strafe, wenn es kein tatsächliches Geschehen darstellt. Daher kann die Polizei meiner Meinung nach auch gegen KI-generierte Inhalte vorgehen.