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StartVerteidigungDrehscheibenfunktion verfassungsmäßig nicht abgebildet

Drehscheibenfunktion verfassungsmäßig nicht abgebildet

Auf dem European Police Congress (EPC) 2025 in Berlin stellte Dr. Martin Weber, Referent im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), klar, dass die neue Rolle der Bundesrepublik in der NATO in der deutschen Verfassung noch keine Entsprechung gefunden habe.

Verfassungsgemäß, so machte Weber deutlich, sei Deutschland noch immer Frontstaat in einem geteilten Land. Das habe historische Gründe: Zur Zeit der Entstehung der gesetzlichen Grundlagen der bundesdeutschen Verteidigung hatte Deutschland tatsächlich diese Rolle inne – als Frontstaat in einem möglichen Konflikt zwischen der NATO und dem Warschauer Pakt. Seitdem hat sich allerdings viel verändert. Deutschland kommt heute eine völlig andere Aufgabe zu, und auch die militärischen Mittel haben sich gewandelt.

Als Drehscheibe der NATO steht die Bundesrepublik vor der Aufgabe, Truppenbewegungen der gesamten Allianz in Richtung Osten zu ermöglichen. Die alten Konstrukte in der Verfassung greifen für ein derartiges Szenario jedoch nicht, wie Weber bemängelte. In der Konsequenz wird die Verlegung von NATO-Truppen verfassungsgemäß in Deutschland im tiefsten Frieden erfolgen. Darüber hinaus finden auch technische Entwicklungen, die im Rahmen hybrider Bedrohungen spürbar werden, in der deutschen Verfassung keine Entsprechung. Auf der Eskalationsstufe vor der Mobilmachung – der Konfrontation mit Hybrid Threats – gibt es ebenfalls keine konkrete verfassungsgemäße Reaktion. Dabei, so Weber, herrsche bereits Konsens darüber, dass wir uns in der Phase hybrider Bedrohungen befinden. Diese Einschätzung teilte Generalleutnant André Bodemann, Stellvertreter des Befehlshabers des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr und Kommandeur Territoriale Aufgaben.  

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