Erstmals seit 30 Jahren will Schleswig-Holstein das Verfassungsschutzgesetz modernisieren. In der vergangenen Woche fand dazu die erste Kabinettsbefassung statt.
Das neue Gesetz soll den Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein an die veränderte Sicherheitslage anpassen – mit erweiterten Befugnissen, aber auch klaren rechtsstaatlichen und parlamentarischen Kontrollmechanismen. Konkret ist laut des Innenministeriums geplant, dass der Landesverfassungsschutz bei der Finanzermittlung Kontostamm- und Kontoverkehrsdaten von Personen künftig abfragen darf.
Auch die Nutzung von KI soll der Behörde in Zukunft erlaubt werden – zumindest bei der Wohnraumüberwachung und in extremistischen Online-Foren. Gestrichen ist im Neuentwurf die sogenannte Aggressionsklausel. Das heißt: Es muss keine kämpferisch-aggressive Haltung mehr vorliegen. Auch legale oder friedliche Methoden können künftig als potenziell problematisch eingestuft werden.
Mehr Kontrolle bei V-Leuten
Strengere Kontrollen plant das Landesinnenministerium für den Einsatz von Vertrauenspersonen. Künftig soll ein Gericht den Einsatz genehmigen und begleiten. Vertrauenspersonen dürfen zudem keinen steuernden Einfluss ausüben und sich nicht an Straftaten beteiligen. Außerdem soll der Verfassungsschutz in Zukunft auch bei der Überprüfung von Personen um Auskunft gebeten werden können – unter anderem zum Schutz vor Verfassungsfeinden im Öffentlichen Dienst. Das parlamentarische Kontrollgremium soll künftig Akteneinsicht und Zutrittsrechte beim Landesverfassungsschutz erhalten.
„Mit diesem Gesetz wollen wir den Verfassungsschutz auf ein neues Fundament stellen“, erklärte die Innenministerin Schleswig-Holsteins, Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Der Entwurf wurde bewusst als Neufassung und nicht als Änderungsgesetz vorgelegt, um – laut Innenministerium – eine klarere und verständlichere Struktur zu schaffen. Verschiedene bundesweite rechtliche und tatsächliche Entwicklungen hätten eine vollständige Neufassung erforderlich gemacht. Außerdem soll mit dem neuen Gesetz ein zentraler innenpolitischer Punk des Koalitionsvertrages für die 20. Wahlperiode umgesetzt werden.
Zustimmung von SPD und den Grünen
Nach der ersten Befassung des Kabinetts soll nun die Anhörung der Verbände folgen. Ein zweite Kabinettsbefassung sei für das vierte Quartal vorgesehen. Sowohl von der SPD als auch den Grünen gab es schon positive Rückmeldungen. „Es ist gut, dass die Koalition sich nach vielen Monaten endlich auf einen Entwurf verständigt hat“, meinte der Sprecher der SPD-Fraktion für die Innere Sicherheit, Niclas Dürbrook. Eine grundlegende Reform sei längst überfällig gewesen, so Dürbrook weiter.
Auch Jan Kürschner, innen- und rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, lobte den Entwurf: „Das neue Gesetz führt den Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes in die Moderne.“ Besonders hob Kürschner die vorgesehene Kontrolle durch Gerichte und Parlament hervor – gerade weil die Arbeit des Verfassungsschutzes weitgehend im Verborgenen stattfindet.

