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StartSicherheitEinheitliche Triage-Regeln gefordert

Einheitliche Triage-Regeln gefordert

Es ist eine schwere Frage: Wer wird, wenn die Kapazitäten im Krankenhaus knapp sind, bevorzugt behandelt? Noch in der Corona-Pandemie 2021 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass der Gesetzgeber ein Gesetz erlassen muss, das sicherstellt, dass beispielsweise Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt werden. Die Triage-Regelung aus dem Jahr 2022 wurde nun gekippt.

Gegen die Triage-Regelung aus dem Infektionsschutzgesetz von 2022 legten 18 Medizinerinnen und Mediziner Verfassungsbeschwerde ein. Sie kritisierten den „gesetzlich unzulässigen Eingriff in die ärztliche Berufsfreiheit“. Das Gericht stellte klar, dass Ärztinnen und Ärzte im Rahmen ihrer therapeutischen Verantwortung sowohl über das „Ob“ als auch das „Wie“ einer Behandlung eigenverantwortlich entscheiden dürfen – ohne fachliche Weisungen von außen. Damit gilt die Entscheidung nicht nur für Pandemien, sondern ist auch für andere Extremsituationen, etwa einen militärischen Bündnisfall mit vielen Verletzten, von Bedeutung. Die Regelung greife laut Bundesverfassungsgericht in die sogenannte Berufsausübungsfreiheit von Ärzten ein. Zudem dürfe der Bund eine solche Regelung nicht erlassen. Es sei Aufgabe der Länder. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) sieht in dem Urteil eine wegweisende Bestätigung ihrer Position: Nur wenn die fachliche Autonomie der Ärztinnen und Ärzte gewahrt bleibt, könne eine faire und verantwortungsvolle Zuteilung medizinischer Ressourcen gelingen. Frühere gesetzliche Vorgaben hätten dies gefährdet, indem sie die ärztliche Entscheidungsfreiheit durch starre Verfahren, das Verbot der sogenannten Ex-post-Triage und eng gefasste Prognosekriterien eingeschränkt hätten. Ziel müsse stets sein, „in einer Triage-Situation möglichst viele Menschenleben zu retten und dabei alle relevanten medizinischen Faktoren einzubeziehen“, so DIVI-Präsident Prof. Florian Hoffmann.

Mit dem Urteil liegt die Zuständigkeit für mögliche Neuregelungen nun bei den Ländern – eine Entwicklung, die die DIVI kritisch sieht. Sie warnt vor einem „Flickenteppich“ unterschiedlicher Triage-Regeln in den 16 Bundesländern. „Patientenversorgung und Rechtssicherheit dürfen nicht vom Wohnort abhängen“, betont Hoffmann. Bereits seit 2021 existiert eine ärztliche Leitlinie zur Triage, die während der Corona-Pandemie erarbeitet wurde. Diese will die DIVI nun überarbeiten und an die verfassungsgerichtlichen Vorgaben anpassen. Gleichzeitig fordert sie Bund, Länder und Fachgesellschaften auf, zügig gemeinsame Standards zu entwickeln

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