Der Bund hat weitreichende Änderungen für Asylbewerber auf den Weg gebracht – mit entscheidenden Folgen für die Kommunen: In Zukunft sollen nur noch verpflichtende Integrationskurse vom Staat bezahlt werden, freiwillige werden somit nicht mehr finanziert.
Mit der Maßnahme wolle man die Sozialkassen entlasten, heißt es dazu aus dem Bundesinnenministerium (BMI). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verhängte folgerichtig kürzlich einen Zulassungsstopp für bestimmte Personengruppen: Integrationskurse erhalten nur noch Asylbewerber mit einer hohen Chance auf Anerkennung – Menschen, deren Flüchtlings- oder Asylstatus bereits anerkannt ist, beispielsweise. Abgelehnten, geduldeten oder anderen Asylbewerbern im laufenden Verfahren wird die Teilnahme nicht mehr finanziert. Unter letztere Gruppe fallen unter anderem viele Menschen aus der Ukraine.
Kostensteigerung bei den Kommunen
Nach Angaben des BAMF sind von dem Zulassungsstopp im laufenden Jahr rund 130.000 Menschen betroffen. 2024 waren 146.176 von insgesamt 363.466 neuen Kursteilnehmern Freiwillige, dies entsprach einem Anteil von rund 40 Prozent. 2025 hatte ihr Anteil bei 44 Prozent gelegen. Die Begrenzung der Integrationskurse begründet das BMI mit „finanziellen Herausforderungen“ und „mehreren überplanmäßigen Ausgaben“, die in den vergangenen Jahren für die Kurse angefallen seien.
Was zur Kosteneinsparung auf den Weg gebracht wurde, dürfte bei den Kommunen für zusätzliche Kosten sorgen. Die drei kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB), Deutscher Städtetag (DST) und Deutscher Landkreistag (DLT), formulieren in einem gemeinsamen Schreiben an BAMF-Präsident Dr. Hans-Eckhard Sommer ihre Kritik an der Aussetzung der Zulassungen. „Integration braucht vor allem eines: Verlässlichkeit. Deshalb darf sie jetzt nicht aus finanziellen Gründen auf halber Strecke abgebremst werden“, erklärte DLT-Präsident Dr. Achim Brötel. Die Kommunen würden mit der Aufgabe vor Ort allein gelassen: In vielen Städten und Gemeinden seien Volkshochschulen Träger der Integrationskurse, ihnen würde nun ohne Vorwarnung ein wichtiges finanzielles Standbein wegbrechen. „Das muss dann von der kommunalen Seite wieder aufgefangen werden“, führt Brötel weiter aus.
Bereits abgeschlossene Verträge könnten nicht von heute auf morgen geändert werden, dies verschiebe die Kosten aufseiten der Kommunen. Zudem wirke es sich auf die Integrationschancen und auf das Klima vor Ort aus, wenn Sprachkurse fehlten. „Die Arbeitsmarktchancen der Betroffenen verschlechtern sich deutlich“, erklärte Brötel und ergänzte: „Kurzfristige Einsparungen auf Bundesebene drohen dadurch langfristig in erhebliche kommunale Probleme umzuschlagen.“
Zulassungsstopp ist falsches Signal
Auch DStGB-Hauptgeschäftsführer André Berghegger bezeichnete die Zulassungsbeschränkungen als „vollkommen falsches Signal“. Der Hauptgeschäftsführer des DST, Christian Schuchardt, wies darauf hin, dass jeder Geflüchtete in Arbeit die Sozialkassen entlaste – ohne Integrationskurse sei eine Arbeitsaufnahme allerdings fast unmöglich.
Daher fordern die kommunalen Spitzenverbände das BAMF auf, den Zulassungsstopp zurückzunehmen. Die Frage, welche Personengruppen Zugang zu Integrationskursen erhalten, müsse „im Gesamtzusammenhang der angekündigten Reform des Integrationskurssystems“ beraten werden statt dies „durch kurzsichtiges Handeln ohne Ziel und Plan“ zu entscheiden.
Parallel zur Beschränkung der Kurszugänge plant Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), die Hürden zur Aufnahme von Erwerbsarbeit zu senken. So sollen es Asylbewerber leichter haben, einen Job anzunehmen. Bislang mussten sie drei Monate warten, bevor sie einen Job antreten durften. Bei Menschen im Asylverfahren und geduldeten Asylbewerbern, die noch in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnten, betrug die Dauer bis zur Arbeitsaufnahme sogar sechs Monate. Mit dem „Sofort-in-Arbeit“-Plan des Bundesinnenministers soll sich das ändern: Asylbewerber sollen bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen, auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Positiver Impuls für die Wirtschaft
Kritik kommt von der Parlamentarischen Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat. „Die Aussetzung der Zulassungen für freiwillige Teilnehmende muss zurückgenommen werden“, sagt sie. Einerseits spreche die Regierung über einen erleichterten Arbeitsmarktzugang und schränke auf der anderen Seite Integrationskurse ein – obwohl diese zentral für Spracherwerb und Integration seien. Hinzu komme: Der Sofort-in-Arbeit-Plan schließe große Gruppen vom Arbeitsmarkt aus, darunter Menschen aus sicheren Herkunftsländern.
Vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) gibt es Lob für die geplante schnellere Arbeitsaufnahme. Die Vorschläge seien „klug und längst überfällig“, schreibt DIW-Präsident Marcel Fratzscher in einem Presse-Statement. „Das schnelle Recht auf Arbeit für Asylbewerber und Asylbewerberinnen dürfte der deutschen Wirtschaft einen dringend benötigten positiven Impuls geben“, erklärt er. Er rechne damit, dass durch die Maßnahme die Beschäftigung steigen werde und vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren.
Ein schnellerer Zugang zum Arbeitsmarkt allein reiche aber nicht aus, um die Situation der Geflüchteten zu verbessern. Der Bund müsse kurzfristig „deutlich mehr Geld“ für die Integration von Geflüchteten ausgeben, insbesondere für Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen. Fratzschers Resümee: Die Pläne aus dem Bundesinnenministerium seien ein erster Schritt, nun müssten weitere folgen.






