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StartFinanzenVorwurf der Zweckentfremdung

Vorwurf der Zweckentfremdung

Vor einem Jahr verabschiedete der Bundestag das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK). Nun halten führende Wirtschaftswissenschaftler der Regierung vor: Mit dem Geld seien in erster Linie Haushaltslöcher gestopft worden.  

Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln errechnete: 86 Prozent der Mittel seien im vergangenen Jahr eingesetzt worden, um Haushaltslöcher zu stopfen. Das Münchner Ifo-Institut kommt sogar auf eine Quote von 95 Prozent.

„Gerade genug, um die Inflation auszugleichen“

„Ein Jahr, nachdem der Bundestag das Sondervermögen bewilligt hat, bleibt Ernüchterung“, erklärte IW-Forscher Dr. Tobias Hentze. „Union und SPD hatten die Chance, den Investitionsstau aufzulösen. Sie haben sie bislang nicht genutzt.“ Nach Berechnungen des IW beliefen sich die tatsächlichen Investitionsausgaben des Bundes einschließlich des Sondervermögens nach Bereinigung um finanzielle Transaktionen auf rund 71 Milliarden Euro. Das entspreche einem nominalen Anstieg von lediglich zwei Milliarden Euro im Vergleich zu 2024 und sei „gerade genug, um die Inflation auszugleichen“, heißt es in dem Bericht der Ökonomen.

Weitere zwölf Milliarden Euro aus dem Sondervermögen seien für Ausgaben aufgewendet worden, die bislang aus dem Kernhaushalt finanziert wurden. So seien etwa die „Sofort-Transformationskosten“ für Krankenhäuser unter Investitionen aus dem SVIK subsumiert worden – tatsächlich seien aber mit den Mitteln die laufenden Betriebskosten finanziert worden. „Stichwort Verschiebebahnhof“, erklärte Hentze dazu. Ursprünglich hatte der Bund geplant, 19 Milliarden Euro aus dem SVIK auszugeben. Tatsächlich seien nur drei von vier geplanten Euro abgeflossen.

Zudem sei es vorgesehen gewesen, zehn Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie 8,3 Milliarden Euro für die Länder auszugeben. Die tatsächlichen Investitionen des KTF lagen 2025 allerdings um 8,3 Milliarden Euro unter Plan und seien damit sogar unter das Niveau von 2024 gefallen, schreiben die Ökonomen des IW. Insgesamt habe die Bundesregierung 2025 nur 42 Prozent der geplanten SVIK-Mittel abgerufen.

Darüber hinaus seien im Kernhaushalt selbst gesetzte Vorgaben verfehlt worden: Um auf das SVIK zugreifen zu dürfen, muss der Bund mindestens zehn Prozent seiner regulären Ausgaben in Investitionen stecken. Diese Schwelle sei in der Planung gerade so erreicht worden – tatsächlich habe die Quote laut IW aber nur bei 8,7 Prozent gelegen. Konsequenzen habe das nicht, da sich diese Vorgabe ausschließlich auf die geplanten, nicht auf die tatsächlichen Ausgaben beziehe. „Damit fehlt ein wirksamer Kontrollmechanismus – ein struktureller Geburtsfehler“, so das IW. Die Ökonomen appellieren daher an die Regierung, sich „2026 an ihr Versprechen der Zusätzlichkeit zu erinnern“ und die Ausgaben an Infrastruktur und Klimaneutralität auszurichten.

Großteil der Investitionen sei nicht zusätzlich erfolgt

Das Ifo-Institut positioniert sich ähnlich. Es fordert den Bund dazu auf, das Geld aus dem SVIK tatsächlich für zusätzliche Investitionen einzusetzen, die das Wirtschaftswachstum „langfristig unterstützen“. Ifo-Präsident Prof. Dr. Dr. hc Clemens Fuest führt aus: „Wir haben festgestellt, dass die Politik die schuldenfinanzierten Mittel nahezu vollständig für andere Zwecke, also zum Stopfen von Haushaltslöchern, genutzt hat.“ Nach der Analyse des Ifo-Instituts sei die Schuldenaufnahme im Rahmen des SVIK 2025 um 24,3 Milliarden Euro erhöht worden, dabei hätten die tatsächlichen Investitionen des Bundes lediglich um 1,3 Milliarden Euro über denen des Vorjahres gelegen.

Damit ergebe sich eine Lücke von 23 Milliarden Euro, die als neue Schulden nicht in zusätzliche Investitionen geflossen seien. Die Zweckentfremdung entstehe dadurch, dass die Regierung die Investitionssumme im Kernhaushalt reduziert habe. „Es kam zu Verschiebungen einzelner Posten vom Kernhaushalt in das kreditfinanzierte SVIK“, erklärt Ifo-Ökonomin Emilie Höslinger. „Dazu gehören insbesondere Zuschüsse im Verkehrsbereich, weshalb im Kernhaushalt weniger investiert wurde als in den Vorjahren.“ Ein großer Teil der Investitionen im Sondervermögen sei daher nicht zusätzlich erfolgt.

Mögliche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

„Die Bundesregierung hat in Zukunft die Möglichkeit, die Quote der Zweckentfremdung zu senken“, sagte Ifo-Experte Max Lay. Dazu müssten vor allem die Investitionsausgaben im Kernhaushalt erhöht werden. Vehemente Kritik am Mittelabfluss aus dem Sondervermögen kommt unter anderem von den Grünen. Die Regierung habe die Chance liegen lassen, mit dem Sondervermögen Einfluss auf das Wirtschaftswachstum zu nehmen, schreiben sie in einem Statement. Zudem habe der Sachverständigenrat festgestellt, dass der mit dem Sondervermögen verbundene zusätzliche Wachstumseffekt doppelt so hoch gewesen wäre, wenn die Gelder zielgerichtet investiert worden wären. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge erklärte, Merz habe das Sondervermögen „verzockt“. Ihrer Fraktion lägen zwei Rechtsgutachten vor, die darauf hindeuteten, dass eine Klage gegen die Zweckentfremdung vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben könnte. Der haushaltspolitische Sprecher der Linksfraktion, Dietmar Bartsch, sprach sich hingegen für eine Befragung von Finanzminister Klingbeil im Haushaltsausschuss aus.

Den Vorwurf der Zweckentfremdung wies das Bundesfinanzministerium (BMF) deutlich zurück. Mit dem Geld seien wie vorgeschrieben zusätzliche Investitionen in die Modernisierung des Landes getätigt worden, die die Investitionen aus dem Kernhaushalt ergänzt hätten, erklärte eine Sprecherin. 2025 habe man die Investitionsausgaben dadurch im Vergleich zu 2024 um circa 17 Prozent steigern können. Von insgesamt rund 87 Milliarden Euro Investitionen entfielen 24 Milliarden Euro auf das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität, teilt das BMF weiter mit und verweist darauf, dass Investitionen dann als zusätzlich gelten, wenn gleichzeitig im Kernhaushalt eine Investitionsquote von mindestens zehn Prozent erreicht werde. Dies sei 2025 der Fall gewesen, auch werde die Quote für den Bundeshaushalt 2026 und die Finanzplanung bis 2029 eingehalten.

Zudem sei das Sondervermögen erst im Oktober 2025 einsatzbereit gewesen, davor habe die vorläufige Haushaltsführung gegolten. „Der Mittelabfluss liegt deshalb bislang unter den eingeplanten Investitionsmitteln“, so die Sprecherin. Die rechtlichen Grundlagen für den Anteil des Sondervermögens von 100 Milliarden Euro für Investitionen in Ländern und Kommunen wurde Mitte Dezember beschlossen. Daher könnten die Gelder erst 2026 an die Länder fließen.

Zudem hätten die Studienautoren einen nicht ausfinanzierten Haushaltsentwurf der zerbrochenen Ampel-Regierung zum Vergleich herangezogen. Das habe das Ergebnis verfälscht.

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