- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
StartSicherheitSachsen fordert Maßnahmen gegen Extremismus

Sachsen fordert Maßnahmen gegen Extremismus

Die sächsische Justizministerin und der sächsische Innenminister fordern entschlossenes Vorgehen gegen Extremismus im öffentlichen Dienst. Es gäbe immer noch Regelungslücken und Rechtsunsicherheiten.

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Bündnis 90/Die Grünen) unterbreitete mehrere Vorschläge. Sie forderte die Ausweitung der Fristen für die Ahndung von Verstößen gegen das Mäßigungsgebot oder gegen die Verpflichtung zur Verfassungstreue im Bundesdisziplinargesetz. Des Weiteren verlangte sie die Einführung der Möglichkeit der Kürzung von Dienstbezügen bei einer vorläufigen Untersagung der Dienstgeschäfte auf Grundlage des Richtergesetzes. Abschließend setzte sich die Ministerin für eine klarstellende Regelung zum Verhältnis zwischen dem Disziplinarrecht und der Versetzung in den Ruhestand im Interesse der Rechtspflege ein.  

„Es ist nämlich für unseren Rechtsstaat unabdingbar, dass sich Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte jederzeit und uneingeschränkt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen“, rechtfertigte die Grünen-Politikerin ihr Anliegen.

Der Innenminister Sachsens, Armin Schuster (CDU), unterstützt das Anliegen seiner Kollegin. Er fügte hinzu: „Für Verfassungsfeinde ist im Staatsdienst kein Platz. Um diese von einer Beschäftigung im Öffentlichen Dienst von vornherein auszuschließen, beabsichtigen wir die Einführung eines Verfassungstreuechecks vor der Einstellung in den Polizei- bzw. den Justizvollzugsdienst.“ Für Beamtinnen und Beamte, die bereits im Staatsdienst seien, bedürfe es rechtlicher Anpassungen – wie einer Verlängerung von Verjährungsfristen in Disziplinarverfahren, die etwa die Verfassungstreue oder das Mäßigungsgebot zum Gegenstand haben. Schuster und Meier formulierten ihre Forderungen im Rahmen einer Sitzung der Justizministerinnen und -minister und der Innenministerinnen und -minister der Länder in München.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein