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StartRechtRechtsberatung für queere Schutzsuchende

Rechtsberatung für queere Schutzsuchende

Der Bund hat ein neues Förderprogramm zur Stärkung der Unabhängigkeit der Asylverfahrensberatung verabschiedet. Für 2023 stehen dafür 20 Millionen Euro zur Verfügung. Das Förderprogramm umfasst auch eine Rechtsberatung für queere und andere vulnerable Schutzsuchende.

Das Förderprogramm richtet sich an Wohlfahrtsverbände und andere zivilgesellschaftliche Organisationen. Sie sind dazu aufgerufen, Mittel für die Asylverfahrensberatung zu beantragen.

Ziel der Förderung ist es, Schutzsuchende über Ablauf und Inhalt des Asylverfahrens aufzuklären. Darüber hinaus sollen die Betroffenen Beratungs- und Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen können.

Des Weiteren ist es Anliegen der Bundesregierung, vulnerable Schutzsuchende besser zu identifizieren. Zu dieser Gruppe zählen Personen, die aufgrund ihres Alters, ihrer sexuellen Ausrichtung, einer Behinderung, einer schweren Erkrankung oder infolge von Folter besondere Bedürfnisse im Asylverfahren oder bei der Unterbringung haben. Die Teilnahme an der Asylverfahrensberatung ist freiwillig und hat keine Auswirkung auf Fristen im Asylverfahren.

Rechtsgrundlage für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung ist die Änderung des Asylgesetzes, die mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

„Viele Schutzsuchende fliehen vor Verfolgung und schweren Repressionen durch staatliche Akteure in ihrer Heimat. Sie haben oftmals Hemmungen, ihr Leid gegenüber amtlichen Stellen zu offenbaren“, erklärt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Deshalb gestalte man die Asylverfahrensberatung behördenunabhängig. Besondere Bedürfnisse von Schutzsuchenden, die zum Beispiel Opfer von Folter geworden sind oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung geflohen sind, könnten so besser erkannt und im Asylverfahren berücksichtigt werden.

Die Förderanträge finden sich hier.

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