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OZG 2.0: Schriftform elektronisch ersetzen

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat einen Referentenentwurf des Onlinezugangsgesetz (OZG) 2.0 veröffentlicht. Die Umsetzungsfrist wird gestrichen, ein zentrales Bürgerkonto soll es geben und die Schriftform wird elektronisch ersetzt. Sogar die Kommunen sollen nicht leer ausgehen.

„Bund und Länder sind verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch elektronisch anzubieten.“ So soll künftig der erste Satz des OZG 2.0 lauten. Die Digitalisierung sei ein Dauerprojekt, heißt es schon lange aus dem BMI. Es ergebe wenig Sinn, sich eine Frist zu setzen. Ende letzten Jahres war die Frist ja auch ausgelaufen, die das erste OZG gesetzt hatte. Von den 575 Leistungen, die die Verwaltung digitalisieren wollte, wurden 105 umgesetzt. „Der Bund hat seine Verpflichtungen (115 OZG-Leistungen) im Wesentlichen erfüllt, Länder (inklusive Kommunen) haben zwar deutlich mehr (460), sind aber auch deutlich zurück“, heißt es dazu im Referentenentwurf.

Nun nimmt sich der Referentenentwurf einige Säulen der Verwaltung vor. Zuförderst soll die Schriftform durch eine elektronische Version ersetzt werden. Dazu beabsichtigt das BMI zweierlei. „Der Bund stellt im Portalverbund ein zentrales Bürgerkonto bereit, über das sich Nutzer für die im Portalverbund verfügbaren elektronischen Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern einheitlich identifizieren und authentisieren können“ heißt es da auf der einen Seite. Für dieses Bürgerkonto sollten sich Bürgerinnen und Bürger mit der Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises (eID) identifizieren. Oder mit vergleichbaren elektronischen Aufenthaltsbescheinigungen. Auf der anderen Seite plant das Bundesinnenministerium ein elektronisches Siegel zu entwickeln. Dabei handelt es sich um die elektronische Signatur einer Institution oder Behörde.

Wer macht was

Generell soll der Bund in Zukunft die Basisdienste bereitstellen. Dazu gehört das Bürgerkonto mit einem Postfach, ebenso wie ein Portal für Verwaltungsleistungen. An dieses Portal sollen sich die Länder und Kommunen anschließen. Der Bund soll weiterhin eine Suche für Verwaltungsleistungen in diesem Portal zur Verfügung stellen.

Dabei sollen insbesondere die Kommunen angebunden werden. Die Referenten sehen dafür eine klare Aufgabenverteilung vor: „Die Länder sind verpflichtet, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Anbindung ihrer Kommunen an den Portalverbund sicherzustellen.“

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