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Hessisches E-Governmentgesetz geändert

Der Hessische Landtag hat das veränderte Hessische E-Governmentgesetz (HEGovG) verabschiedet. Die Änderung war notwendig geworden, da das Onlinezugangsgesetz (OZG) den Bund und die Länder dazu verpflichtet, ihre Leistungen über Verwaltungsportale zur Verfügung zu stellen.


“Die Regelungen auf Basis der OZG-Vorgaben klingen zunächst ziemlich abstrakt”, sagte Hessens Digitalministerin, Prof. Dr. Kristina Sinemus (CDU). “Sie haben aber einen hohen praktischen Nutzen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bei ihrem Kontakt zu öffentlichen Stellen.” Da seien zum Beispiel der Elterngeldantrag oder ein Baugenehmigungsverfahren. Obwohl Elterngeld bundes- und Baugenehmigungen länderrechtlich geregelt seien, könnten beide Verfahren aufgrund des OZGs einheitlich, rechtssicher und datenschutzkonform digital abgewickelt werden. Zudem habe der Landtag dem HEGovG eine Experimentierklausel hinzugefügt. Aufgrund dieser gälten für digitale Pilotprojekte künftig leichtere Form- und Verfahrensvorgaben.

Neue Kommunikationswege


Hauptsächlich dient die Neuregelung aber dazu, dass die hessischen Behörden mehr sichere Kommunikationswege nutzen dürfen. Bislang galt einzig De-Mail als sicher. In Zukunft sollen die Behörden auch Postfächer in Nutzerkonten, elektronische Behördenpostfächer sowie gleichwertige verschlüsselte elektronische Zugänge verwenden dürfen. Diese Neuregelung ist deshalb nötig, weil der Entwurf des OZG-Änderungsgesetzes vorsieht, dass alle Verwaltungsstellen des Bundes und der Länder sich an einen gemeinsamen interoperablen Portalverbund anschließen. Diesen soll der Bund auflegen.


Hessen beabsichtigt zudem, Gesetze, Rechtsverordnungen und Förderrichtlinien digitalisierungsfreundlicher zu gestalten. Deswegen führt das Bundesland einen gesetzlich verankerten Digitalcheck ein. Alle rechtlichen Richtlinien werden künftig auf ihr Digitalisierungspotenzial untersucht. Wie schlank und medienbruchfrei ist ein Prozess? “Fragen wie diese dürfen nicht erst nach der Entstehung von Rechtsnormen gestellt werden, sondern müssen bereits ganz zu Beginn, das heißt bei deren Erarbeitung, berücksichtigt werden. Dafür schafft unser Digitalcheck den rechtlichen Rahmen”, erläutert Digitalministerin Sinemus.


Das HEGovG war im Jahr 2018 verabschiedet worden. Seitdem ist in der Digitalisierung viel passiert, betonte Sinemus. “Mit der Verabschiedung des Gesetzes werden notwendige Aktualisierungen und technik­offene Neuregelungen zur weiteren Erleichterung der Verwaltungsdigitalisierung vorgenommen”, erklärte die Digitalministerin.

Kritik an IT-Sicherheit


Der Chaos Computer Club Darmstadt (CCC Darmstadt) lobte in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf die Abkehr von De-Mail und die Einführung des Digitalchecks. Aber der Club kritisierte, dass die Idee eines Nutzerkontos für Bürgerinnen und Bürger an der Lebenswelt der Menschen vorbei gehe. Zudem blieben die IT-Sicherheitsvorgaben des Gesetzes hinter den Erwartungen zurück.

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