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StartSicherheitFahndungen im Schengenraum

Fahndungen im Schengenraum

Im Schengen-Informationssystem (SIS) teilen die Sicherheitsbehörden der Schengenländer Informationen zur Personen- und Sachfahndungen in der Europäischen Union (EU). Deutschland zeichnet sich für etwa 15 Prozent der Anfragen verantwortlich.

Am Schengener Informationssystem (SIS II) nehmen alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union teil. Darüber hinaus beteiligen sich Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz am internationalen Austausch. Personenfahndungen bilden mit 1.000.000 Einträgen den deutlich geringeren Teil aller Anfragen. Vornehmlich bittet man um Hilfe bei der Sachfahndung. Bis zum 1. Januar 2023 wurden in diesem Bereich 85.398.322 Anfragen formuliert.

In Relation zur Bevölkerungszahl fragen deutsche Beamtinnen und Beamte unterdurchschnittlich häufig auf den Informationsraum bei der Personenfahndung zurück. Etwa 100.000 Anfragen erfolgten aus Deutschland. Das zweitgrößte EU-Land Frankreich stellt hingegen fast dreimal so viele Anfragen. Auch aus Italien gingen über 200.000 Anfragen beim SIS ein.

Eine prominente Rolle nimmt die Bundesrepublik jedoch bei Sachfahndungen ein. Von insgesamt etwa 85.000.000 Anfragen lassen sich circa 12.000.000 auf Deutschland zurückführen. Allerdings nehmen auch in diesem Bereich Frankreich und Italien die Spitzenpositionen ein. Mit 16.000.000 und 18.000.000 Anfragen stellen sie Deutschland in den Schatten.

Etwa die Hälfte der Personenausschreibungen aus Deutschland erfolgen nach Artikel 24 SIS-II. Dieser beinhaltet das Verbot der Einreise und des Aufenthalts in der EU. 59.908 Anfragen sind auf diesen Tatbestand zurückzuführen.

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