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StartRechtFünf Tage Gewahrsam für Klima-Demonstrierende

Fünf Tage Gewahrsam für Klima-Demonstrierende

Seit Wochen blockiert die „Letzte Generation“ die Straßen. Auf dem Europäischen Polizeikongress 2023 kündigte die Berliner Innensenatorin an, dass sie den Gewahrsam von zwei auf fünf Tage verlängern wird. Zudem wollen sie und ihre Innenministerkollegen aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern die Finanzierung der Aktivistinnen und Aktivisten überprüfen. Es besteht der Verdacht ausländischer Einflussnahme.

„Die zwei Tage Gewahrsam waren überhaupt nicht abschreckend“, erläuterte die Berliner Senatorin für Inneres, Iris Spranger (SPD). In den meisten Fällen seien die Festgenommenen nach wenigen Stunden wieder entlassen worden. Spranger kündigte an, dass sie den maximalen Gewahrsam von zwei auf fünf Tage erhöhen werde, „damit es sie endlich abschreckt“. Dies entspreche dem neuen Koalitionsvertrag. Sie sei in enger Abstimmung mit Berlins neuer Justizsenatorin, der parteilosen Dr. Felor Badenberg.

„Wir haben eines der liberalsten Versammlungsrechte der Welt“, sagte der brandenburgische Innenminister Michael Stübgen (CDU). „Das darf aber nicht dazu dienen, unter diesem Deckmantel Straftaten zu begehen.“ Deswegen sei das erste Ziel seines Ministeriums, die Straßen freizuhalten. Inzwischen haben Mitglieder der „Letzten Generation“ die Brandenburger Polizei wegen unterlassener Hilfeleistung verklagt. Die Brandenburger Polizei habe bei einer Straßenräumung Verletzungen der Demonstrierenden in Kauf genommen. Aktivistinnen und Aktivisten versuchten im letzten Jahr, die Zufahrt zum Berliner Flughafen BER zu blockieren, indem sie sie sich an Straßenbeton klebten. Die Brandenburger Polizistinnen und Polizisten flexten den Beton um die Hände der Demonstranten auf und nahmen sie samt Beton an den Händen mit. Das sei schneller gewesen, als die Hände mühselig vom Beton zu lösen. „Ich glaube nicht, dass sie mit ihrer Klage Erfolg haben werden“, meint Stübgen. „Sie haben sich diese Verletzungen schließlich selbst zugefügt.“

Gelder aus dem Ausland

Den Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns treibt noch etwas anderes um. „Die Finanzierungsströme sind vielfältig“, sagt Christian Pegel (SPD). Ihn ärgern die Interviews, in denen junge Menschen zugeben, dass sie ihren Aktivismus mit Kindergeld finanzieren. „Zum Teil sind wir also als Bundesrepublik noch die Finanziers dieser Straftäter.“ Dabei seien die Geständnisse geeignete Gründe, die Kindergeldzahlung an diese Personen zu streichen. „Ich erwarte, dass die zuständigen Behörden in Reaktion auf solche Bekenntnisse schnell aktiv werden und die Kindergeldzahlungen einstellen“, forderte Pegel.

Pro Einsatz erhebt die Polizei Gebühren von den Aktivistinnen und Aktivisten. Das gehe bei Wiederholungstätern bis zu 2.000 Euro hoch. „Und trotzdem stört es sie nicht“, sagt die Berliner Innensenatorin Spranger fassungslos, „weil sie aus dem Ausland finanziert werden. Das werden wir uns sehr genau anschauen müssen.“ Die Gruppe finanziert sich über Spenden. Damit zahlen festgenommene Straßenblockiererinnen und Straßenblockierer ihre Gebühren. Diese Spenden kommen u. a. aus einem amerikanischen Fonds.

Spranger berichtet, dass nicht nur bei der Letzten Generation, sondern auch bei dem jüngst gescheiterten Berliner Volksbegehren „Berlin Klimaneutral 2030“ Gelder aus dem Ausland geflossen seien. Dies sei eine beunruhigende Einflussnahme auf deutsche Gesetzgebung. „Da werden wir uns in der Innenministerkonferenz drum kümmern müssen“, erklärte Spranger, die gerade den Vorsitz der Innenministerkonferenz angetreten hat.

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