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StartSicherheitÄnderung in Baden-Württemberg

Änderung in Baden-Württemberg

Der Stuttgarter Landtag hat eine Änderung des baden-württembergischen Landesbeamtengesetzes beschlossen. Dadurch kann die bereits vorhandene anonymisierte Kennzeichnung für spezielle Polizeieinheiten in besonderen Einsatzlagen weiter verfeinert werden.

Das gilt z. B. für Einsätze bei Demonstrationen oder im Rahmen von Fußballspielen. „Mit den Änderungen des Landesbeamtengesetzes ist es uns gelungen, dem Wunsch nach größtmöglicher Transparenz zu entsprechen und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte unserer Polizistinnen und Polizisten bestmöglich zu schützen. Wir handeln auch hier im Geleitzug der Länder mit Augenmaß. Die Kennzeichnung ist anonymisiert, im Unterschied zur Kennzeichnung mit dem Familiennamen in anderen Ländern, und gilt nur für rund 1.640 Polizistinnen und Polizisten von speziellen Einheiten, die aufgrund ihrer getragenen Ausrüstung nur schwer zu identifizieren sind und nur einen Bruchteil der Polizeibeschäftigten ausmachen“, erklärte Innenminister Thomas Strobl (CDU). Konkret bedeute das: Der Namen sei nicht erkennbar. Jede Polizistin und jeder Polizist erhält drei verschiedene Kennzeichnungen, jeweils eine fünfstellige Ziffernfolge, von denen sie oder er vor jedem Einsatz eine frei auswählen kann.

Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Gundram Lottmann, lehnt die Kennzeichnungspflicht ab. Es gebe keinen sachlichen Grund dafür. Bereits seit Jahren existiere eine taktische Kennzeichnung bei geschlossenen Einsätzen, die eine Identifikation bis in die einzelne Gruppe jeder Hundertschaft ermögliche. Die vorhandene taktische Kennzeichnung bei den Einsatzkräften bei Großeinsätzen sei völlig ausreichend. Es brauche keine doppelte Kennzeichnung. Zumal dadurch Bedrohungen auch im privaten Umfeld möglich würden.

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