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StartDigitalesSächsische Datenschutzbehörde verbietet Facebook-Nutzung

Sächsische Datenschutzbehörde verbietet Facebook-Nutzung

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) Dr. Juliane Hundert hat der Staatskanzlei untersagt, weiterhin die offizielle Facebook-Fanpage des Freistaates Sachsen zu nutzen. Nun ist die Staatsregierung dazu aufgefordert worden, innerhalb von vier Wochen die Anordnung umzusetzen oder Klage beim Verwaltungsgericht Dresden zu erheben.

Nach Hundert ist es der Staatskanzlei nicht gelungen, die Bedenken der Nutzung durch eine Stellungnahme zu der Behörde entkräften. Die Staatskanzlei sei nicht in der Lage, die Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzrechts auf der Meta-Plattform Facebook einzuhalten, teilte die Datenschutzbeauftragte mit.

Die Informationspflicht der Staatsregierung werde zwar hoch eingeschätzt, darf aber nicht zu Lasten von geltendem Recht betrieben werden: „Datenschutzrechtliche Standards sind von öffentlichen Stellen jedoch auch bei der Verwendung von Werbenetzwerken wie Facebook einzuhalten“, sagt Hundert.

Hundert beschreibt das Verfahren gegen die Staatskanzlei als „exemplarisch“. Andere öffentliche Stellen des Freistaates sollten sich aktiv beteiligen und schnellstmöglich die datenschutzwidrige Nutzung ihrer Facebook-Fanpages beenden.

Der Betrieb von Facebook-Fanpages wird nicht nur in Sachsen kontrovers diskutiert. Im März hatte das Bundespresseamt Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht, weil der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber die Bundesregierung dazu aufgefordert hat, die Fanpage der Bundesregierung abzuschalten.

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