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EU-Parlamentarier wollen Chatkontrolle einschränken

(BS) Das EU-Parlament hat seine Position zur umstrittenen EU-Verordnung zur Verhinderung und Bekämpfung von Kindesmissbrauch online (CSAM-Verordnung) entschieden. Die Abgeordneten wollen die Anwendung von Client-Side Scanning und Alterskontrollen einschränken. Der Rat der EU hat noch keine Position beschlossen.

Das EU-Parlament wolle ein Gleichgewicht zwischen Kindeswohl und dem Grundrecht der Privatsphäre finden, heißt es aus dem europäischen Abgeordnetenhaus. Deswegen soll Client-Side Scanning nur durch eine richterliche Anordnung und für einen beschränkten Zeitraum möglich sein. Zudem müsse sich die Maßnahme gegen Individuen und Gruppen richten, bei denen „begründete Verdachtsmomente“ für Kindesmissbrauch vorliegen. Verdächtig seien zum Beispiel die Abonnentinnen und Abonnenten von einschlägigen Channels und Gruppen auf Social Media-Plattformen.

Die EU-Kommission hatte in ihrem Verordnungsvorschlag geschrieben, dass sie das Client-Side Scanning grundsätzlich nutzen wolle. Mit dieser Technologie lassen sich Nachrichten auf kriminelle Inhalte untersuchen, bevor sie vom Messengerdienst verschlüsselt werden. Dadurch wird die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Messengerdienste umgangen. Kritiker sprachen von einer anlasslosen Durchleuchtung privater Nachrichten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern. Dies hat dem Gesetz den Spitznamen „Chatkontrolle“ eingebracht. Das EU-Parlament hat nun zu verstehen gegeben, dass es sich gegen Massenüberwachung und ein allgemeines Monitoring des Internets ausspreche.

Weniger Alterskontrollen

Darüber hinaus hatte die netzpolitische Zivilgesellschaft die Verordnung wegen ihrer strikten Alterskontrollen kritisiert. Laut EU-Parlamentsposition soll es nun keine generelle Alterskontrollen auf Social Media-Diensten geben. Aber für Pornografie-Anbieter sollen Alterskontrollen verpflichtend werden. Zudem hat das Parlament genauer definiert, wie diese Kontrollen ausgestaltet werden dürfen. Von dem netzpolitischen Verein Digitale Gesellschaft gab es dafür Lob. Die Digitale Gesellschaft hob hervor, dass das Parlament vor allem die Nutzung biometrischer Merkmale zur Alterskontrolle ausschließt. Mit Blick auf die Position heißt es aus der Digitalen Gesellschaft: „Das ist ein riesiger Erfolg der Kampagne im Vergleich zum Ausgangspunkt der Debatte vor zwei Jahren.“ Trotzdem blieben problematische Punkte in dem Gesetz. Der Verein fürchtet zudem, dass der Rat der EU eine umfangreichere CSAM-Verordnung durchsetzen könnte.

Der Rat hat noch keine offizielle Position beschlossen. Sobald dies geschehen ist, kann die Verordnung in die Trilogverhandlung gehen.

Datenschützer haben noch aus einem anderen Grund Beschwerde gegen die EU-Kommission eingereicht. Der Datenschutzverein noyb um den Aktivisten Max Schrems wirft der Kommission vor, sie habe Micro-Targetting genutzt, um beim Kurznachrichtendienst X für ihren Gesetzesvorschlag zu werben. Sie habe Posts nur Menschen zeigen lassen, die an bestimmten Stichworten nicht interessiert waren.

Gezielte politische Werbung?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbiete diese Art von politischer Werbung, erklärte noyb. „Es ist unfassbar, dass die EU-Kommission sich nicht an das Gesetz hält, das sie erst vor wenigen Jahren mit institutionalisiert hat“, sagt Maartje de Graaf, noyb-Datenschutzjuristin. Der Verein hat deswegen beim Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) Beschwerde gegen die Kommission eingereicht.

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