- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
StartDigitalesDigital Services Act: vzbv kritisiert Online-Plattformen

Digital Services Act: vzbv kritisiert Online-Plattformen

(BS) Die Online-Plattformen setzten ihre Verpflichtungen aus dem Digital Services Act (DSA) nicht um. Das stellt der verbraucherzentrale Bundesverband nach über 100 Tagen DSA-Gültigkeit fest. Auch die Bundesregierung sei in der Pflicht.

„Verbraucherinnen und Verbraucher sind an vielen Stellen weiterhin den unfairen Praktiken großer Online-Plattformen ausgesetzt“, kritisiert Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Die Anbieter haben die Vorgaben aus Brüssel bislang nur unzureichend umgesetzt.“ Der vzbv hat zwölf Plattformen untersucht, die der Digital Services Act der EU zu den „very large online platforms“ (VLOPs) zählt. Diese müssen besonders strenge Auflagen erfüllen. Die Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer haben sich drei dieser Pflichten und ihre Umsetzung durch die Plattformen genauer angesehen: Nutzen die Plattformen weiter Dark Pattern, machen sie Werbeanzeigen transparent und sind Kontaktdaten leicht zu finden? Bei allen dreien sieht der vzbv Nachbesserungsbedarf.

So nutzten Amazon, Booking, Google Shopping und YouTube trotz Verbot weiterhin Dark Patterns, kritisieren die Verbraucherschützenden. Darunter fallen Designtricks, die die Menschen dazu verleiten sollen, auf bestimmte Inhalte oder Kaufangebote zu klicken. Hierfür nutzen Online-Plattformen beispielsweise farbige Buttons oder lange Klickwege. Der DSA verbietet dies seit August 2023 eigentlich. „Verbraucherbeschwerden zeigen immer wieder: Die Menschen fühlen sich von Designtricks auf Online-Plattformen manipuliert, verwirrt oder ausgetrickst“, kommentiert Ramona Pop. Auch verpflichtet der DSA die großen Online-Plattformen, transparent zu machen, nach welchen Kriterien Werbung ausgespielt wird. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen durch einen Klick auf eine Anzeige diese Informationen erhalten. De facto habe keiner der untersuchten Anbieter diese DSA-Verpflichtung erfüllt, heißt es seitens des vzbv. Untersucht worden seien Instagram, Snapchat, TikTok und X/Twitter.Auch AGB und Kontaktinformationen seien zu schwer oder gar nicht auffindbar gewesen, kritisiert der vzbv weiter. Vorständin Pop zieht ein klares Fazit: „Die Untersuchung macht klar: Um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher wirklich sicherzustellen, muss die Bundesregierung auch national eine möglichst zentrale und schlagkräftige Aufsicht aller Online-Plattform einrichten.“

Vorgeschlagen hat das zuständige Bundesministerium für Verkehr und Digitalisierung (BMDV) für die Aufsicht die Bundesnetzagentur und den Bundesdatenschutzbeauftragten. Das Gesetz ist allerdings noch in der Kabinettabstimmung. Bis zum 17. Februar 2024 muss die Aufsicht ernannt werden.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein