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StartDigitalesGesetz für ein interoperables Europa tritt in Kraft

Gesetz für ein interoperables Europa tritt in Kraft

Der europäische Interoperabilitätsakt ist nun in Kraft getreten. Er soll den grenzüberschreitenden Datenaustausch erleichtern und die Digitalisierung im öffentlichen Sektor beschleunigen.

„Dieses Gesetz bildet die Grundlage für einen wirksamen, vernetzten öffentlichen Sektor in der EU und für einen inklusiven, transparenten und verantwortungsvollen digitalen Wandel“, sagt Johannes Hahn, EU-Kommissar für Haushalt und Verwaltung. So werde die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Verwaltungen in den Mitgliedstaaten gestärkt. Auch der Zugang zu digitalen grenzübergreifenden digitalen öffentlichen Diensten in der EU werde erweitert.

Von diesen werden Bürgerinnen und Bürger am meisten profitieren, verspricht die EU-Kommission. Beispiele für solche Dienstleistungen sind die gegenseitige Anerkennung akademischer Abschlüsse oder beruflicher Qualifikationen, der Austausch von Fahrzeug- und Gesundheitsdaten sowie digitale Führerscheine.

Einsparungen von fünf Milliarden Euro jährlich

Das Gesetz wird einer Abschätzung zufolge voraussichtlich jährlich bis zu fünf Milliarden Euro einsparen. Weiterhin soll es die Innovation und den Wissensaustausch fördern. Das Portal für ein interoperables Europa soll als zentrale Anlaufstelle für Interoperabilitätslösungen dienen. Auch eine zweischichtige Governance-Struktur aus Beirat und Gemeinschaft sieht das Gesetz vor. Zukünftig müssen öffentliche Dienste zudem hinsichtlich ihrer Interoperabilität bewertet werden. So soll der Gedanke der EU-weiten Vernetzung gestärkt und bei Entscheidungen präsenter werden.

Der Rechtsakt sei von „entscheidender Bedeutung“, um die Ziele der digitalen Dekade der EU bis 2030 zu erreichen, betont die EU-Kommission. Dazu gehört die Bereitstellung von 100 % der wichtigsten öffentlichen Dienste im Internet.

Gremium auf Staatssekretärs-Ebene

Für die Zusammenarbeit wird weiterhin bis Juli ein Gremium eingerichtet, in dem die ranghöchsten Fachkräfte im Bereich der digitalen Verwaltung in den Mitgliedstaaten sowie Akteure unter anderem aus der Zivilgesellschaft und Wissenschaft zusammenkommen. Deutschland wird durch Staatssekretär und CIO des Bundes, Dr. Markus Richter, vertreten, der in diesem Vorhaben sehr engagiert ist (Behörden Spiegel berichtete).

Der Interoperabilitätsakt wurde vor einem Monat unterschrieben und ist nun in Kraft getreten. Die meisten Bestimmungen gelten innerhalb von drei Monaten. Innerhalb von neun Monaten müssen die Mitgliedsstaaten die zuständigen nationalen Behörden benennen.

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