„Der Fall Sylt“ bzw. das Auftauchen eines Videos von einem Club auf Sylt, auf dem mehrere Personen zu einem Lied rassistische und rechtsradikale Parolen gesungen haben, hat bundesweit hohe Wellen geschlagen. Einige Arbeitgeber wollten sich danach von den identifizierten Personen trennen. Häufig fiel das Stichwort „fristlose Kündigung“. Doch stellt sich das für (öffentliche) Arbeitgeber als gar nicht so leicht heraus. Doch welche Lösungen gibt? Welche Fallstricke gibt es dabei?
Diesen Fragen widmet sich das Webinar „‘Der Fall Sylt‘ und die fristlose Kündigung?“ am 8. Juli. Der Referent Jürgen Kutzki, seines Zeichens Rechtsanwalt und Dipl.-Verwaltungswirt, gibt Antworten. Kutzki zeigt in dem zweistündigen Webinar die Grenzen der Meinungsfreiheit auf, erläutert, wie weit das Weisungsrecht bei diesen Fällen geht, und zeigt Möglichkeiten der arbeitsrechtlichen Sanktionen auf. Er unterfüttert dies mit ausgewählter Rechtsprechung.
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