Nach TikTok und Meta hat die EU-Kommission nun auch vorläufige Verstöße von X gegen den Digital Services Act (DSA) festgestellt. Die Verstöße betreffen die gekaufte Verifizierung von Konten, die fehlende Werbetransparenz und den erschwerten Datenzugang für Forscher.
Nach Informationen der Europäischen Kommission hat diese X (vormals Twitter) über vorläufige Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) informiert. Es sind drei wesentliche Vorwürfe, die gegen X angeführt werden: Erstens wird X vorgeworfen, die Regelung für verifizierte Konten führe Nutzende in die Irre. Kommissar Thierry Breton zufolge hätten die blauen Haken früher vertrauenswürdige Informationsquellen gekennzeichnet. Da der „verifizierte“ Status gegen Bezahlung erworben werden könne, könnten Nutzende nicht mehr mit Hilfe des Hakens auf die Authentizität der Konten und Inhalte schließen. Diese Praxis habe böswilligen Akteuren Tür und Tor geöffnet, um Nutzer gezielt zu täuschen.
Zweitens mangele es laut Kommission an der notwendigen Transparenz in Bezug auf Werbung. X biete kein durchsuchbares und zuverlässiges Werbearchiv. Das erschwere die Überwachung und Erforschung von Risiken im Zusammenhang mit Online-Werbung. Drittens gewähre X Forschern keinen Zugang zu seinen öffentlichen Daten. Das Unternehmen verlange zudem für den Zugang zur Schnittstelle unverhältnismäßig hohe Gebühren.
6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes
Der Kern des DSA sei Transparenz und man sei entschlossen, sicherzustellen, dass alle Plattformen, einschließlich X, die EU-Rechtsvorschriften einhalten, betont Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der Kommission für „a Europe Fit for the Digital Age“. Mit der Übermittlung hat die Kommission das Unternehmen auf seinen DSA-Verstoß aufmerksam gemacht. X kann nun die Unterlagen der Kommission einsehen und schriftlich Stellung nehmen. Das Europäische Gremium für digitale Dienste wird parallel dazu konsultiert.
„X hat jetzt das Recht, sich zu verteidigen – aber wenn sich unsere Ansicht bestätigt, werden wir Geldbußen verhängen und erhebliche Änderungen verlangen“, erklärt EU-Kommissar Breton. Der formelle Verstoßbeschluss der Kommission würde konkret eine Geldbuße von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens bedeuten.
Verfahren gegen TikTok und Meta
X wurde im April 2023 als sehr große Online-Plattform (VLOP) eingestuft, da das Unternehmen mehr als 45 Millionen aktive Nutzer in der EU hat. Die Kommission leitete im Dezember 2023 ein förmliches Verfahren ein, um mögliche Verstöße zu untersuchen. Diese beziehen sich auf die Verbreitung illegaler Inhalte und Maßnahmen zur Bekämpfung von Informationsmanipulation, sowie die jetzt vorliegenden Vorwürfe. Diese basierten auf der Analyse interner Unternehmensunterlagen, Befragungen von Sachverständigen und der Zusammenarbeit mit den nationalen Koordinatoren für digitale Dienste.
Die Kommission hat zudem Verfahren gegen andere große Plattformen wie TikTok, AliExpress und Meta eingeleitet und ein Whistleblower-Tool eingerichtet, um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.




