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StartVerteidigungDie Kaltstartakte geht online

Die Kaltstartakte geht online

Das Zentrale Regelungsmanagement der Bundeswehr stellt den Angehörigen seit diesem Monat das Online-Werkzeug „Kaltstartakte“ zur Verfügung.

Die Kaltstartakte bietet Grundlage und Orientierung bei der Regelung wichtiger privater Belange für Soldatinnen und Soldaten, die kurzfristig zum Einsatz gerufen werden können. Demzufolge ist in der Akte vermerkt, was im Ernstfall vor einem Einsatz im privaten Bereich geregelt sein muss. Bundeswehrangehörige, insbesondere mit Blick auf Familien, nahestehende Angehörige und die damit verbundenen (Betreuungs-)Pflichten, arbeiten in der Kaltstartakte alle wichtigen Schritte im Stil einer Checkliste ab. Das Spektrum umfasst dabei eine Passwortliste für Internetkonten, persönliche Versicherungen, Informationen über den Hausarzt bis hin zu amtlichen Musterformularen.
Die Vorgesetzten in den Kommandos und Ämtern werden das Dokument allen Bundeswehrangehörigen zugänglich machen.
Für die Umsetzung der Kaltstartakte zeichnet sich das Bundesamt für Personalmanagement verantwortlich. Es greift dabei auf eine Projektarbeit der Führungsakademie der Bundeswehr zurück.
Zusätzlich bietet der Sozialdienst der Bundeswehr Beratungs- und Informationsangebote. Neben Vorträgen und Informationsveranstaltungen stellt der Dienst auch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für individuelle Fragestellungen bereit.

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