- Anzeige -
- Anzeige -
StartGesundheit„Ein schlecht gemachtes Gesetz“

„Ein schlecht gemachtes Gesetz“

Die Zahl der Drogentoten verharrt auf einem Rekordniveau. Von der Bundespolitik bis hin zur kleinsten Kommune müssen verschiedenste Akteure zusammenarbeiten, um Konsumenten und deren Gesundheit zu schützen. Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Prof. Dr. Hendrik Streeck, erklärt, wie Deutschland aus Fehlentscheidungen in der Gesetzgebung lernen muss, wieso Prävention nur als Gemeinsaftsaufgabe gelingt und welche Rolle Sicherheitsbehörden dabei zukommt.

Behörden Spiegel: Was sind derzeit die drängendsten Herausforderungen im Umgang mit Sucht und Drogen und welche Ziele haben Sie sich für diese Amtszeit gesetzt?

Prof. Dr. Hendrik Streeck: Der Drogenmarkt verändert sich derzeit schneller, als unsere Strukturen darauf reagieren können. Substanzen werden potenter, neue synthetische Drogen kommen in immer kürzeren Abständen auf den Markt, Mischkonsum nimmt zu und der Vertrieb verlagert sich zunehmend in digitale Räume. Der Dealer steht längst nicht mehr nur am Bahnhof, er steckt in jedem Smartphone. 2025 hatten wir 2.150 drogenbedingte Todesfälle, mehr als ein Viertel der Verstorbenen war jünger als 30 Jahre.

Für mich folgt daraus ein klares Ziel für diese Amtszeit: Wir müssen von einer Politik, die Gefahren erst erkennt, wenn sie bereits groß geworden sind, zu einer Politik kommen, die früher sieht und früher handelt. Dazu gehört ein leistungsfähiges nationales Frühwarnsystem ebenso wie eine Suchthilfe, die Menschen erreicht, bevor aus riskantem Konsum eine schwere Abhängigkeit oder eine lebensbedrohliche Krise wird. Und wir müssen Suchtpolitik breiter verstehen. Es geht nicht nur um einzelne illegale Substanzen, sondern um die Frage, wie wir insbesondere junge Menschen in einer Welt schützen, in der psychoaktive Substanzen, Glücksspiel und andere Suchtangebote jederzeit verfügbar, digital vermarktet und zunehmend auf ihre Aufmerksamkeit zugeschnitten sind. Mein Anspruch ist deshalb eine Suchtpolitik, die Risiken wissenschaftlich bewertet, Prävention ernst nimmt, Hilfe früh verfügbar macht und bei neuen Entwicklungen schneller ist als der Markt.

Behörden Spiegel: Sie fordern Nachbesserungen beim Konsumcannabisgesetz. Was sollten die nächsten Schritte sein?

Streeck: Es ist ein schlecht gemachtes Gesetz. Es ist widersprüchlich und erreicht nicht die Ziele, die man sich gesteckt hat. Mir geht es nicht um die alte Debatte „Legalisierung oder Verbot“, sondern um die Frage, ob die jetzige Regelung zu dem führt, was man erreichen wollte. Am deutlichsten ist das beim Jugendschutz. Jugendliche, die mit problematischem Cannabiskonsum auffallen, gelangen heute seltener in Frühinterventions- und Beratungsangebote, weil frühere Zuweisungswege über Polizei und Justiz weitgehend weggefallen sind. Das war sicher nicht beabsichtigt, aber es ist eine reale Folge des Gesetzes.

Der zweite Punkt ist der Schwarzmarkt. Wenn Erwachsene Cannabis besitzen und selbst anbauen dürfen, der kommerzielle Handel aber illegal bleibt und die vorgesehenen legalen Bezugswege nur einen begrenzten Teil des Marktes erreichen, entsteht eine schwer zu kontrollierende Grauzone. Gleichzeitig berichten Strafverfolgungsbehörden, dass es schwieriger geworden ist, illegalen Handel nachzuweisen. Auch hier müssen wir nachjustieren. Unser Ziel muss ein Regelwerk sein, das Konsumenten nicht kriminalisiert, aber den illegalen Handel und die organisierte Kriminalität tatsächlich zurückdrängt.

Ich halte wenig davon, das Cannabisgesetz als Glaubensfrage zu behandeln. Wir haben jetzt Daten, wir haben Erfahrungen aus der Praxis und wir sehen konkrete Fehlentwicklungen. Wo die Evidenz bereits klar ist, sollten wir nicht bis zum Abschlussbericht 2028 warten. Wann genau gesetzliche Änderungen kommen, entscheidet die Bundesregierung gemeinsam mit dem Parlament. Ich werbe aber dafür, die erkennbaren Schwachstellen noch in dieser Legislaturperiode anzugehen.

Behörden Spiegel: Sie möchten mehr Fokus auf Prävention legen. Wo setzen Sie dabei an?

Streeck: Prävention beginnt für mich nicht erst dort, wo ein junger Mensch zum ersten Mal Cannabis raucht, Alkohol trinkt oder zu einem Vape greift. Sie beginnt viel früher. Kinder und Jugendliche müssen lernen, mit Stress, Krisen und Gruppendruck umzugehen, Risiken einzuordnen und sich Hilfe zu holen, wenn sie sie brauchen. Das ist keine Aufgabe für einen Projekttag in der achten Klasse, sondern ein roter Faden, der sich durch die Schulzeit ziehen sollte. Gleichzeitig dürfen wir die Verantwortung nicht allein bei den Jugendlichen abladen.

Wir müssen auch die Umgebung verändern, in der sie aufwachsen. Wenn Alkohol und Nikotin leicht verfügbar sind, wenn hochattraktive Produkte gezielt junge Menschen ansprechen und wenn Konsum in Sozialen Medien normalisiert oder vermarktet wird, kann Aufklärung allein das nicht auffangen. Guter Jugendschutz verbindet deshalb Wissen mit klaren Regeln für Verfügbarkeit, Vermarktung und digitale Räume. Und wir müssen früher reagieren, wenn ein junger Mensch bereits auffällt. Genau dort entscheidet sich häufig, ob riskanter Konsum eine Episode bleibt oder sich über Jahre verfestigt. Deshalb will ich Prävention, Beratung, Schule, Jugendhilfe und medizinische Versorgung stärker miteinander verbinden. Wir kommen dabei an einigen Stellen voran. Dass das Kabinett gerade beschlossen hat, die Ausnahme des sogenannten begleiteten Trinkens für 14- und 15-Jährige zu streichen, ist ein konkreter Schritt. Aber mein eigentliches Ziel geht weiter: Prävention sollte nicht das sein, was wir finanzieren, wenn nach Behandlung und Reparatur noch etwas übrig ist. Sie muss zu einem selbstverständlichen Bestandteil unserer Gesundheits- und Jugendpolitik werden.

Behörden Spiegel: Von Schulen über Polizei bis hin zum Gesundheitswesen – Suchtprävention ist eine sektorübergreifende Aufgabe. Wie kann Verzahnung besser gelingen?

Streeck: Die entscheidende Frage ist, wie aus dem Nebeneinander vieler Akteure tatsächlich eine gemeinsame Verantwortung entsteht. Ein junger Mensch kann in der Schule durch Fehlzeiten auffallen, bei der Polizei wegen Cannabis oder Alkohol in Erscheinung treten, psychisch belastet sein und gleichzeitig erste gesundheitliche Folgen zeigen. Heute sieht jede Institution häufig nur einen Ausschnitt. Gute Prävention bedeutet, diese Signale früher zusammenzubringen und dafür zu sorgen, dass aus einem erkannten Risiko auch tatsächlich Beratung, Unterstützung oder Behandlung folgen.

Dafür brauchen wir klare Übergänge zwischen Schule, Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Suchthilfe, Polizei und Kommunen – mit eindeutigen Zuständigkeiten und verlässlichen Angeboten vor Ort. Nicht jede Stelle muss alles können. Aber jeder muss wissen, wohin ein junger Mensch weitervermittelt wird und wer anschließend Verantwortung übernimmt. Gerade die Kommunen spielen dabei eine zentrale Rolle, weil dort die Lebenswelten zusammenkommen. Wenn uns diese Verzahnung gelingt, wird Prävention vom einzelnen Projekt zu einer Infrastruktur, die Menschen früh auffängt. Wie wir solche Strukturen dauerhaft finanzieren und bundesweit verlässlich organisieren, ist für mich eine der zentralen Zukunftsfragen unserer Suchtpolitik.

Behörden Spiegel: Wie werden (Sicherheits-)Behörden derzeit im Bereich Suchthilfe eingebunden und kann ihr Einsatz weiter ausgebaut werden oder braucht es stattdessen Entlastung?

Streeck: Sicherheitsbehörden und Suchthilfe haben unterschiedliche Aufgaben, aber sie begegnen oft denselben Menschen. Polizei und Justiz müssen den illegalen Handel, Organisierte Kriminalität und neue Vertriebsstrukturen bekämpfen. Eine Abhängigkeit selbst lässt sich jedoch nicht mit repressiven Mitteln behandeln. Die entscheidende Frage ist deshalb, was an den Schnittstellen passiert. Wenn ein junger Mensch wegen problematischen Konsums bei Polizei, Jugendhilfe oder Schule auffällt, sollte daraus möglichst früh ein Zugang zu Beratung und Hilfe entstehen. Heute verlieren wir an diesen Übergängen noch zu viele Menschen. Ich möchte, dass aus einem Behördenkontakt häufiger ein Einstieg in Hilfe wird, bevor sich Konsum verfestigt und aus einem Risiko eine Abhängigkeit wird. Umgekehrt braucht auch die Suchthilfe Informationen aus den Sicherheitsbehörden, wenn neue Substanzen, ungewöhnliche Mischungen oder neue Vertriebswege auftauchen. Genau deshalb müssen Gesundheitswesen, Suchthilfe, Jugendhilfe, Polizei, Zoll und Kommunen ihre Informationen schneller zusammenführen. Mein Ziel ist keine Vermischung der Zuständigkeiten, sondern ein System, in dem jeder seine Aufgabe klar erfüllt und die Übergänge funktionieren. Der Staat sollte Menschen mit einer Suchterkrankung früher in Hilfe bringen und zugleich diejenigen konsequenter verfolgen, die mit hochgefährlichen Substanzen und Abhängigkeit Geld verdienen.

Vorheriger Artikel
Nächster Artikel

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein