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BfDI startet Konsultation zu Messenger-Diensten

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat ein Konsultationsverfahren zum Prüfkatalog für Messenger-Dienste gestartet. Fachanwender und Zivilgesellschaft sind aufgerufen, den Katalog zu kommentieren, um so die Kriterien für datenschutzkonforme Messenger mitzugestalten.

Messenger-Dienste wie WhatsApp, Telegram und Signal sind mittlerweile fester Bestandteil der modernen Kommunikation und aus dem privaten und beruflichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Der BfDI will zur Prüfung dieser Dienste einen einheitlichen Standard anlegen. Dazu hat der Bundesdatenschutzbeauftragte die Entwicklung eines Prüfkatalogs initiiert.

Der Katalog wurde im Rahmen des EDSA-Formats Support Pool of Experts erstellt, maßgeblich durch Prof. Mathieu Cunche (INSA-Lyon) und den Fachbereich des BfDI. Nun läuft eine öffentliche Konsultation: Fachanwendende sowie die Zivilgesellschaft sind eingeladen, den Katalog zu kommentieren, um somit die Kriterien für datenschutzkonforme Messenger mitzugestalten.

Spezialfälle aufzeigen

Da Messenger-Dienste in verschiedensten Variationen, Ausführungen und Systemintegrationen vorkämen, sei ein einheitlicher Prüfstandard sehr komplex, informiert der BfDI. Die öffentliche Konsultation bietet Aufsichtsbehörden, Anbietenden, Nutzenden und Entwicklern von Messenger-Diensten die Möglichkeit, Spezial- und Grenzfälle aufzuzeigen sowie Anpassungs- und Erweiterungsvorschläge einzureichen.

Kommentare und Stellungnahmen können bis zum 15. November 2024 per E-Mail an konsultation.messenger@bfdi.bund.de gesendet werden. Die Ergebnisse werden auf der Website des BfDI veröffentlicht. Die Dokumente des Konsultationsverfahrens finden sich ebenfalls auf der Website der Datenschutzbehörde.

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