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StartDigitalesBerliner Datenschutzbericht veröffentlicht

Berliner Datenschutzbericht veröffentlicht

Mehr als eine halbe Million Euro an Bußgeldern wurden im vergangenen Jahr verhängt. Dies geht aus dem Jahresbericht der Berliner Datenschutzbeauftragten hervor. Besonders im öffentlichen Dienst fiel die Polizei negativ auf. Außerdem wurde der Einsatz von Microsoft 365 an Schulen kritisiert.

Die Datenschutzbeauftragten schreiten ein, wenn gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen wird. Im Jahr 2023 verhängte die Berliner Datenschutzbeauftragte 26 Bußgeldbescheide mit insgesamt 64 Bußgeldern in Höhe von 549.410 Euro. Darüber hinaus wurden zwölf Zwangsgeldbescheide erlassen und in sechs Fällen Strafanträge gestellt.

Ein Teil der Bußgeldverfahren betraf Polizeibeamte, die unbefugt personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern abgerufen und teilweise weiterverwendet hatten. Insgesamt wurden 32 Bußgelder gegen Polizisten verhängt. In einem Fall rief eine Polizeibeamtin aus privatem Interesse Daten ihres Ex-Mannes ab. Ein anderer Beamter nutzte die private Telefonnummer einer Bürgerin, die er bei einem Polizeieinsatz erhalten hatte, um sie für einen Flirtversuch zu kontaktieren. Ein weiterer Polizist schrieb eine Bürgerin an, deren private Handynummer er mithilfe einer Datenbankabfrage des Kfz-Kennzeichens ermittelt hatte. Die Polizei nutzt für die Datenverarbeitung die sogenannte POLIKS-Datenbank. Der Bericht der Datenschutzbehörde betont, dass Abfragen dieser Datenbank nur zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr erfolgen dürfen. Jede anderweitige Nutzung ist rechtswidrig.

Diskriminierung von Sozialempfängern

Der Bericht verweist auch auf Probleme mit dem Berechtigungsnachweis für Empfänger von Sozialleistungen. Nach Juli 2020 wurden die Berlinpässe durch Berechtigungsscheine ersetzt. Aufgrund von Engpässen und Verzögerungen bei der Ausstellung wurden die Betroffenen gezwungen, ihre originalen Leistungsnachweise beispielsweise im Bildungs-, Sport- und Kulturbereich vorzuzeigen. Auch für ermäßigte Nahverkehrstickets wurden die Nachweise verlangt. Der Bericht kritisiert, dass diese Situation für die Betroffenen oft sehr unangenehm ist, da diese Form des Nachweises auch anderen Fahrgästen nicht verborgen bleibt. Darüber hinaus stellt sich die Frage, warum das bewährte Verfahren des Berlinpasses überhaupt eingestellt wurde.

MS 365 fortwährendes Problem

Ein weiteres datenschutzrechtliches Problem ist die Nutzung von Microsoft 365 (MS 365) an Schulen. Der Bericht weist darauf hin, dass mit dem „Lernraum Berlin“ eigentlich bereits ein Lernmanagementsystem auf Open-Source-Basis zur Verfügung steht. Dennoch wird MS 365 vor allem durch die Kommunikationssoftware Microsoft Teams in Schulen eingesetzt. Das Problem hierbei ist, dass Microsoft personenbezogene Daten nicht nur im Rahmen des Auftrags für die jeweiligen Schulen, sondern auch für eigene Zwecke verarbeitet. Die Datenschutzbehörde fordert die Schulverwaltung auf, sich mit der Nutzung von MS 365 an Berliner Schulen auseinanderzusetzen. Laut der Digitalen Lehr- und Lernmittelverordnung (DigLLV) dürfen andere als die von der Schulaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellten Audio- oder Videokonferenzdienste nur mit deren Genehmigung eingesetzt werden. Die Datenschutzbeauftragte empfiehlt, das bestehende Lernmanagementsystem auf Open-Source-Basis weiterzuentwickeln, um digitale Souveränität im Bildungsbereich zu erreichen.

1 Kommentar

  1. Gerade habe ich erfahren, dass die Schulaufsicht die Nutzung von Microsoft Teams am Gymnasium meines Sohnes untersagt hat. Teams und auch Zoom waren für den Online-Unterricht während Corona sehr hilfreich. Im Gegensatz zu den von der Schulbehörde damals zur Verfügung gestellten Lernplattformen haben diese beiden Dienste zuverlässig funktioniert und sind nicht zusammengebrochen. Die Nutzung von Teams zur Kommunikation sowie für Online-Meetings ist in der Wirtschaft sehr verbreitet. In meinem Unternehmen wird dieser Dienst täglich benutzt. Zur Vorbereitung auf das Berufsleben ist der Umgang damit für Schüler sinnvoll. Die Argumentation bezüglich des Schutzes personenbezogener Daten kann ich nicht mehr hören. Jeder Gymnasiast nutzt eine Vielzahl sozialer Medien und hat seine Daten bereits x-fach preisgegeben. Die Schüler werden für diesen Einschnitt sicherlich sehr dankbar sein. Warum wird nicht von allen Schülern und Eltern eine Einverständniserklärung zur Nutzung von Teams eingeholt?

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