Klimaproteste haben sich im Laufe der letzten Jahre auf viele sensible Sektoren ausgeweitet. Erst jüngst legten zum Auftakt der Sommerferien 2024 Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten der sogenannten Letzten Generation u. a. die Flughäfen in Frankfurt und Köln/Bonn lahm. Die Vorgehensweise ist dabei häufig identisch: Konspirative Gruppen durchdringen an mehreren Punkten des Flughafens den Zaun und betreten den Vorfeldbereich. Anschließend kleben sich Aktivisten mit schwer lösbaren Klebern und Betongemisch auf den nah am Ort des Durchdringens befindlichen Rollbahnen fest. Die Folgen sind häufig, dass der Flugbetrieb gestört wird oder gar eingestellt werden muss.
Um diesem Phänomen zu begegnen, nimmt das Bundesinnenministeriumzum einen die Flughäfenin die Pflicht, die Umzäunung des Vorfeldbereiches – häufig lediglich Maschendraht – zu verbessern. Dies wiederum stößt regelmäßig auf Widerstand bei den Flughafenbetreibern,da entsprechende Maßnahmenmit immensen Kosten verbunden sind. Ein weiterer Ansatzist die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes, das sich bereits im Referentenentwurf befindet. Ziel ist es, Klimaaktivisten auf Flughäfen härter zu sanktionieren und infolge dessen auch abzuschrecken.
Neue Bußgeldvorschrift
Der Entwurf des neuen Luftsicherheitsgesetzesist im Grunde eine Reaktion auf die Klimaproteste im Sommer 2023 und steht nun kurz vor der Finalisierung. Eine maßgeblicheÄnderung ist die Einführung eines Bußgeldes für das unerlaubte Betreten der sogenannten Luftseite von Flughäfen – gemeint ist der zugangsbeschränkte Teil eines Flughafens z. B. nach der Bordkartenkontrolle – sowie von Sicherheitsbereichenwie z. B. dem Vorfeldbereich.
Eine Bußgeldvorschrift für Flughafenausweisinhaber, die das tun, gibt es bereits in der aktuellen Gesetzgebung. Sie findet aber nachherrschender Meinung keine Anwendungauf andere Personen wie z. B. die Klimakleber. Mit dem nun geplanten „Jedermann-Verbot“ kann der Gesetzgeber diese Lücke schließen.
Gefährdung des zivilen Luftverkehrs
Der unter Paragraf 315 StGB fallende gefährliche Eingriff in denLuftverkehr ist häufig wegen der vom Gesetz geforderten, in der Praxis aber ausbleibenden konkreten Gefahr für ein explizites Rechtsgut wie Leib oder Leben zu verneinen. Dies hängt damit zusammen, dass sich Klimaaktivisten typischerweise nicht auf Start- und Landebahnen kleben, sondern lediglich auf die Rollfelder. Das hiervon ausgehende Risiko für die genannten Rechtsgüter ist aber eher als abstrakt einzustufen.
Zukünftig soll nicht mehr nur das unberechtigte Eindringen auf das Vorfeld eines Verkehrsflughafens mit einem Bußgeld geahndet werden können. Vielmehr soll ein Straftatbestand geschaffen werden, der neben dem bloßen unerlaubten Eindringen auch eine Beeinträchtigung des zivilen Luftverkehrs als Tatbestandsmerkmal vorsieht. Im Gegensatz zu Paragraf 315 StGB wird künftig also eine abstrakte Gefahr für ein strafbares Verhalten ausreichen, die wohl bei jeglicher Art von Protest und Klebeaktion auf dem Vorfeld zu bejahen sein wird.
Der bloße Versuch
Als Qualifikationstatbestand, der einen Strafrahmen bis zu fünf Jahren Haft vorsieht, soll das unerlaubte Eindringen gelten, wenn dabei verbotene Gegenstände mitgeführt werden. Klimaaktivisten, die also z. B. Bolzenschneider oder Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern mit sich führen, könnten noch härter bestraft werden, da sich hierdurch das mögliche Schadenspotenzial erhöht. Auch der Versuch dieser neuen Delikte soll zukünftig unter Strafe stehen.
Unklare Verantwortlichkeiten
Kompliziert gestaltet sich die Frage der Zuständigkeit auf deutschen Flughäfen ohnehin. Obgleich die Flughafenbetreiber für die Umzäunung und das Bestreifen zuständig sind, liegt die Verantwortung hierfür letztlich bei der jeweiligen Landesluftsicherheitsbehörde. Die Bundespolizei wiederum ist eine weitere Luftsicherheitsbehörde, die für die Bestreifung des Vorfeldes zuständig ist und deshalb auch bei Lagen um Klimakleber regelmäßig federführend agiert.
Sofern die Protestaktionen als verbotene Versammlungen einzuordnen sind, kommt zudem noch – je nach Bundesland – entweder die Landespolizei oder die Kommunalbehörde als Versammlungsbehörd eins Spiel, um entsprechende Versammlungen aufzulösen. Dieses Geflecht an Zuständigkeiten, das durch die Novelle des Luftsicherheitsgesetzes nicht entzerrt wird, macht einen effektiven Schutz der Flughäfen jedenfalls nicht einfacher.
Gesetzentwurf auf dem Prüfstand
Eine Reaktion des Gesetzgebers auf die wachsende Anzahl an Vorfällen auf Flughäfen ist grundsätzlich zu begrüßen, da Szenarien dieser Art beim Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes noch nicht bekannt waren. Fraglich ist aber, ob die neuen Normen die gewünschte Abschreckung bewirken werden. Denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass härtere Sanktionen über den geäußerten politischen Willen hinaus kaum einen erkennbaren Unterschied machen. In der Praxis sollte deshalb nach weiteren präventiven Ansätzen gesucht werden, wie etwa einer effizienteren Bestreifung und einer moderneren Umzäunung von Flughäfen, Letzteres auch unter Einsatz von Infrarot- und Wärmebildtechnologie.
Die Autoren des Gastbeitrags sind Prof. Dr. Harald Bretschneider, Dozent an der Hochschule des Bundes am Fachbereich Bundespolizei in Lübeck, und Polizeihauptkommissar Lennard Maier, Fachlehrer für Luftsicherheit an der Bundespolizeiakademie und Autor mehrerer Werke im Bereich der Luftsicherheit.


Eine Regierung, die mit Ihrer Verkehrspolitik in völlig unnötigem Umfang dazu beiträgt, Leib und Leben vor allem künftiger Generationen in unabsehbarem Ausmaß zu gefährden, will Menschen kriminalisieren und in Gefängnisse stecken, die die Zivilcourage aufbringen, sich dieser unverantwortlichen Politik ohne Gefährdung der Verkehrssicherheit entgegenzustellen.