Der bayerische Ministerrat hat diese Woche weitere Initiativen für die Anschaffung von E-Fahrzeugen beschlossen. Diese Fahrzeuge dürfen ab April auf allen öffentlichen Parkplätzen in Bayern bis zu drei Stunden kostenfrei parken.
Mit dieser neuen Regelung erhofft der Ministerrat, den in Städten belastenden Fahrzeuglärm reduzieren zu können. Umstellungen auf den Parkflächen, damit die neue Verordnung umgesetzt werden kann, seien nicht notwendig. Es würde reichen, eine Parkscheibe mit eingestelltem Beginn der Parkdauer in der Windschutzscheibe zu hinterlegen. Es wäre allerdings auch denkbar, entsprechende Optionen bei Parkautomaten oder in Park-Apps anzulegen.
Die neue Regelung wird allerdings keine auf den Parkplätzen geltenden Sonderkonditionen abändern. So gilt es ab April trotz der neuen Regel auf zwei Punkte zu achten: Erstens ist zu prüfen, ob es sich tatsächlich um einen öffentlichen Parkplatz handelt. Zu erkennen sind diese zum Beispiel am blauen P-Verkehrszeichen. Zudem sollte die Höchstparkdauer überprüft werden, da diese nicht durch die neue Verordnung für E-Autos verändert wird.





