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Neuer Rechtsrahmen für die Innere Sicherheit

Bodycams, Fußfesseln und Drohnenabwehr: Mit weiteren Befugnissen für die Sicherheitsbehörden möchte Rheinland-Pfalz für mehr Sicherheit sorgen. Der Landtag hat nun das neue Polizei- und Ordnungsbehördengesetz einstimmig beschlossen.

Künftig darf die Polizei Rheinland-Pfalz auch in privaten Räumen und beim kommunalen Vollzugsdienst Bodycams einsetzen. Außerdem kann nun auch der rechtssichere Einsatz von sogenannten Monocams erfolgen. Das teilte das Innenministerium Rheinland-Pfalz in der vergangenen Woche mit. Mit den Monocams können die Beamtinnen und Beamten die Nutzung von Handys am Steuer überwachen. Damit könne zukünftig ein entscheidender Beitrag in der spezialisierten Verkehrssicherheitsarbeit geleistet werden, so das Innenministerium.

Auf den Fuß gekommen

Auch eine neue Regelung des Einsatzes elektronischer Fußfesseln beinhaltet die Gesetzesnovellierung. Diese darf die Polizei künftig auch unter Zwang anlegen. „Mit der elektronischen Fußfessel können wir präventiv eingreifen, Täter abschrecken und Opfer besser schützen“, erklärte der Innenminister Rheinland-Pfalz, Michael Ebling (SPD). Die Fußfesseln werden in der Regel bei besonders gefährlichen Personen eingesetzt, die entweder noch nicht straffällig geworden sind oder nach Verbüßung ihrer Strafe weiterhin als gefährlich gelten.

Die Polizei kann so überwachen, ob sich diese Personen an verbotenen Orten wie Kindergärten oder Schulen aufhalten oder bei häuslicher Gewalt Kontakt- oder Näherungsverbote missachten. Auch auf Bundesebene wird der Einsatz von Fußfesseln gegen Täter von häuslicher Gewalt seit langem diskutiert. Bei dem Mitte Februar im Bundesrat beschlossenen Gewalthilfegesetz gab es hinsichtlich des Einsatzes von Fußfesseln jedoch zuletzt noch keine Einigung. Weitere Einblicke in dieses Thema wird es zudem auf dem Europäische Polizeikongress geben. Dort findet am 21. Mai um 15:10 Uhr das Fachforum „Gewalt gegen Frauen“ statt, bei dem Expertinnen und Experten Maßnahmen zum besseren Schutz von Betroffenen und zur Prävention häuslicher Gewalt erörtern werden.

Neues aus der Luft

Als erstes Bundesland legt Rheinland-Pfalz mit dem neuen Gesetz auch eine spezialgesetzliche Regelung zur Drohnenerkennung und -abwehr vor. Künftig darf die Polizei verdächtige Drohnen im Anflug abfangen. Dies soll vor allem den Schutz von Orten wie Fußballstadien, Volksfesten, politischen Kundgebungen sowie geschützten Einrichtungen wie dem Landtag oder Gefängnissen gewährleisten. Der entsprechende Antrag wurde im Plenum mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen und der CDU angenommen, während sich die AfD-Fraktion enthielt.

Innenminister Ebling begrüßte die nun beschlossenen Änderungen: „Das neue Polizei- und Ordnungsbehördengesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheitsarchitektur in unserem Land auf ein rechtlich noch stärkeres Fundament zu stellen.“ Gleichzeitig machte Ebling deutlich: „Ein guter Handlungsrahmen für unsere Polizei braucht die regelmäßige Anpassung.“ Aus diesem Grund werde die Landesregierung als nächstes sowohl die Erweiterung der polizeilichen Möglichkeiten beim automatisierten biometrischen Datenabgleich als auch den Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Videoüberwachung in den Blick nehmen. „Nach der Novelle ist vor der Novelle.“

Auch aus Seiten der Gewerkschaft der Polizei (GdP) gab es eine positive Resonanz zur beschlossenen Gesetzesnovellierung. „Wir begrüßen, dass der Landesgesetzgeber der langjährigen Forderung der GdP zum Einsatz der Bodycam in Wohnungen nachgekommen ist“, sagte die Landesvorsitzende der GdP, Stefanie Loth. Die Wohnung sei der zweithäufigste Schauplatz von Angriffen gegen Polizistinnen und Polizisten, daher brauche es die mögliche deeskalierende Wirkung der Bodycam. Zudem begrüßte Loth die neuen Befugnisse zur Drohnenabwehr. „Es ist höchste Zeit, dass es durchdachte und handhabbare Lösungen gibt.“

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