Auch die Strafverfolgung soll in Deutschland möglichst digital ablaufen. Dazu müssen die entsprechenden Stellen mit elektronischen Akten (E-Akten) arbeiten. In Brandenburg gibt es dazu jetzt ein Pilotprojekt.
Das Projekt startet in Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) mit dem Ziel, dass Ende des Jahres alle Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizeidirektionen in Brandenburg mit der E-Akte in Strafsachen arbeiten. Damit wolle man „die Grundlage für eine effizientere und zukunftsfeste Strafverfolgung schaffen“, so Dr. Benjamin Grimm, Brandenburgs Minister der Justiz und für Digitalisierung. Die E-Akte werden „die Zusammenarbeit aller Strafverfolgungsbehörden verbessern und modern aufstellen“, zeigte sich Grimm im offiziellen Statement des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung (MdJD) zuversichtlich. Das Vorhaben erfordere „nicht nur eine leistungsfähige technische Infrastruktur, sondern auch die Anpassung bestehender Arbeitsabläufe und eine umfassende Schulung der Anwenderinnen und Anwender“, heißt es zudem aus dem Ministerium.
Brandenburg nutzt P20-Plattform
Die elektronische Akte in Strafsachen leiste „einen maßgeblichen Beitrag zur Rechtssicherheit und Verfahrensbeschleunigung“, ergänzte Innenministerin Katrin Lange. Ihr Einsatz gewährleiste zudem den Schutz sensibler Daten. Die Pilotierung beginnt laut Projektbeschreibung in einem ausgewählten Deliktsbereich zwischen der Polizeidirektion Nord, der Staatsanwaltschaft Neuruppin und dem Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Neuruppin. Diese Stellen sollen elektronische Strafakten behördenübergreifend vollständig elektronisch austauschen. Im Fokus stünden die Praxistauglichkeit der technischen Abläufe, die Kommunikation zwischen den Stellen und die Einhaltung höchster IT-Sicherheitsstandards. Die Polizei Brandenburg nutze zudem mit der durch das Programm Polizei 20/20 (P20) bereitgestellten „Elektronischen Akte in Strafsachen – EAS“ als eine der ersten Polizeien Deutschlands die für alle Bundes- und Länderpolizeien zentral betriebene Anwendung.
Nach Abschluss einer mehrwöchigen Pilotphase mit anschließeder Evaluierung soll die E-Strafakte sukzessive landesweit ausgerollt werden. Es laufen demnach bereits organisatorische Gespräche mit der Bundespolizei und den „funktionellen Staatsanwaltschaften“: Zollfahndungsämter, Zollkriminalamt und die Straf- und Bußgeldsachenstellen anderer Behörden.





